»Nach den konkreten Umständen ist zu besorgen, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird«, zitiert die Zeitschrift »Stern «, die zuerst darüber berichtet hatte, eine Gerichtssprecherin. Das Versammlungsgesetz erlaube es, Demonstrationen an besonders bedeutenden NS-Gedenkstätten einzuschränken oder zu untersagen. Gegen den Beschluss kann die Initiative Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.
Die Kammer wertete die geplante Demo und das Tragen der Kufiya – des Palästinensertuchs – als Versuch, die Gedenkstätte »als Vehikel« für politische Botschaften zum Gazakrieg zu nutzen, sagte sie. Das widerspreche dem Stiftungszweck der Gedenkstätte.
Alternativer Demo-Ort in der Stadt
Die Initiative »Kufiyas in Buchenwald« fordert von der Gedenkstätte unter anderem eine »offene Thematisierung des Völkermords in Gaza«. Hinter der Kampagne steht eine propalästinensische Gruppierung, die der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft.
Die Stadt Weimar hatte die Kundgebung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers untersagt und als Ausweichort den Theaterplatz in der Innenstadt angeboten. Dagegen war die Initiative vor Gericht gezogen und hatte argumentiert, Solidaritätsbekundungen mit Palästina sowie Kritik an Israel dürften nicht eingeschränkt werden.
Am Wochenende wird an die Befreiung des ehemaligen Konzentrationslagers vor 81 Jahren erinnert. Dabei werden auch Überlebende erwartet. Bei der zentralen Gedenkveranstaltung am 12. April soll der Schauspieler Hape Kerkeling eine Rede halten, dessen Großvater in Buchenwald inhaftiert war. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) will ein Grußwort halten.

vor 2 Stunden
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