Die Polizei hat dabei 18.085 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch gezählt – dies entsprach einem Rückgang von 2,2 Prozent im Jahresvergleich. 13.365 der Opfer waren demnach Mädchen, 4720 Jungen. Es gab 12.368 Tatverdächtige, von denen rund 95 Prozent männlich waren. In mehr als der Hälfte der Fälle (knapp 57 Prozent) bestand zwischen Opfer und dem oder der Tatverdächtigen dem Bericht zufolge nachweislich eine Vorbeziehung. Ein knappes Drittel der Tatverdächtigen war minderjährig.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von »erschütternden« Zahlen. Sowohl die Gesamtzahl der Fälle als auch die der Opfer lag 2024 über dem Schnitt der vergangenen fünf Jahre. Ein wesentlicher Teil dieser Taten finde im Internet statt, sagte Dobrindt bei der Vorstellung.
In dem Lagebild wird die bereits im April veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) noch einmal gesondert ausgewertet, speziell mit Blick auf sexuellen Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (sogenannte Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen. Die Zahlen betreffen sexuelle Gewalt an Kindern bis 13 Jahren. Auch bei Jugendlichen bis 17 Jahren lag die Fallzahl 2024 über dem Fünf-Jahres-Schnitt, allerdings mit 1191 Fällen ebenfalls minimal unter der von 2023.
Bei Jugendpornografie wurden im vergangenen Jahr so viele Fälle wie noch nie gemeldet. 9601 Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz wurden registriert, das waren rund 800 mehr als im Jahr zuvor. Bei Kinderpornografie gab es hingegen einen Rückgang – die 42.854 Fälle liegen zwar um 5,2 Prozent unter der Fallzahl des Vorjahrs 2023, sie liegen aber immer noch deutlich über dem Fünf-Jahres-Schnitt.
Dobrindt will Speicherpflicht für IP-Adressen umsetzen
Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider – das sogenannte Hellfeld – einschließlich sogenannter Versuchstaten. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst.
»Die Zahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind erschütternd hoch und bleiben auf einem inakzeptablen Niveau«, erklärte Minister Dobrindt. »Wir dürfen uns damit nicht abfinden.« Sicherheitsbehörden müssten technisch so ausgestattet werden, »dass sie Täter gerade im Netz identifizieren und laufenden Missbrauch stoppen können«, forderte der Minister.
Er bekräftigte das Ziel aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD , eine Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen. Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Telekommunikationsanbieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, diese Adressen für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, damit Täter besser ausfindig gemacht werden können.