Sommer ist Festivalzeit. Konzertveranstaltungen wie Rock am Ring, Nature One, Fusion Festival, Parookaville oder das Wacken Open Air umwerben Freunde von Musikerlebnissen unter freiem Himmel. Immer häufiger benötigen Besucher dabei Bezahlchips am Handgelenk, mit denen sie auf dem Festivalgelände etwa Essen und Getränke kaufen können. Verbraucherschützer sehen dabei ein Problem jenseits der Verdrängung von Bargeld: Mehrere Veranstalter verlangen ihnen zufolge für den Einsatz der Chips unzulässige Entgelte.
Aktivierung kostet bis zu 2 Euro
Die Schwierigkeiten fangen laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beim zunächst erforderlichen Aufladen der Bezahllösung an. Die Verbraucherschützer prüften die Praxis unlängst und stellten fest, dass mehrere Veranstalter für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung zwischen 29 Cent und 2 Euro verlangten. Derartige Zusatzkosten sind aus Sicht der Kontrolleure unzulässig, wenn Verbraucher die digitalen Speicher mit Giro- oder Kreditkarte aufladen und der Chip die einzige Bezahlmöglichkeit vor Ort ist. Das entspreche einem zusätzlichen Entgelt für die Nutzung dieser Zahlkarten, was gesetzlich nicht erlaubt sei.
Auch der Umgang mit potenziellen Restguthaben sei nicht in Ordnung, moniert der vzbv: Mehrere Veranstalter verlangten entweder ein Entgelt für die Rückerstattung oder zahlten das Geld gleich gar nicht aus, sofern kein Mindestbetrag mehr vorhanden sei. Letztere hätten bei der Sondierung zwischen einem und 2,50 Euro betragen.
Unklare Ticketpreise kommen dazu
Die Ausrichter seien aber gesetzlich zur Auszahlung des gesamten Restes verpflichtet, hält der Verband dagegen. Verbraucher könnten grundsätzlich auf eine entsprechende Rückzahlung bestehen. Manche Veranstalter setzten zudem Fristen von nur wenigen Wochen, in der eine Erstattung beantragt werden müsse. Das sei angesichts der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren deutlich zu kurz.
Die Kontrolle der Verbraucherzentrale hat ferner ergeben, dass einige Ausrichter den Ticketpreis nicht korrekt anzeigten. So seien zusätzliche Servicegebühren bei den beworbenen Angeboten nicht berücksichtigt. Sie würden erst beim Abschluss des Ticketkaufs auf die Preise aufgeschlagen, was die tatsächlichen Kosten verschleiere. Zudem erschwere es den Preisvergleich mit anderen Festivals.
Erste Erfolge vor Gericht
Angesichts der ausgemachten Missstände haben die Verbraucherschützer seit Mai bereits zehn Festivalveranstalter abgemahnt. Acht davon haben mittlerweile Besserung gelobt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nicht zu diesem Kreis zählt die Firma Heroes Festival. Gegen diese hat der vzbv daher Klage beim Oberlandesgericht Bamberg eingereicht (Az.: 3 UKl 9/25 e). Er wirft dem Ausrichter vor, 1,50 Euro fürs einmalige Chip-Aufladen draufzuschlagen sowie 50 Cent vom Restguthaben einzubehalten.
Die Abmahnaktion reiht sich ein in bereits laufende Klageverfahren, mit denen die Verbraucherzentrale die Rechtswidrigkeit von Zusatzkosten bei Bezahlchips gerichtlich feststellen lassen will. In ihrem Sinne hat das Landgericht Berlin (52 U 98/24) Anfang 2025 den Veranstalter des Lollapalooza-Festivals in der Hauptstadt zu einer entsprechenden Unterlassung verurteilt (Az.: 52 U 98/24). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das gilt auch für ein Urteil des Landgerichts Bochum, das eine Aktivierungsgebühr und Mindestauszahlungsbeträge auf dem Juicy Beats Festival als unzulässig ansah (Az.: I-17 O 2/25).
(dahe)