Im Streit um die Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht verlangt die Linke, künftig eigene Personalvorschläge unterbreiten zu können.
Vor der Bundestagsabstimmung über die drei aktuell anstehenden Fälle an diesem Freitag müsse die Union sich mit ihrer Fraktion an einen Tisch setzen, forderte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, im ZDF-„Morgenmagazin“. „Perspektivisch möchten wir ein eigenes Vorschlagsrecht für die Richterinnen und Richter.“
Nach bisheriger Übereinkunft im Bundestag können Union, SPD und Grüne Richterkandidaten vorschlagen. Diese müssen zunächst im Wahlausschuss bestätigt werden.
Stimmen von AfD oder Linken nötig
Für die Wahl im Plenum ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen nötig – wenn alle Fraktionen gemäß ihrer relativen Stärke vertreten wären und geschlossen abstimmen würden, bräuchte es also Stimmen von AfD oder Linker. Die CDU hat per Parteitagsbeschluss „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland“ ausgeschlossen.
Bünger bestätigte bei der aktuell anstehenden Entscheidung, dass der Wahlausschuss in der Nacht zu Dienstag die Vorschläge von Union und SPD gebilligt hat. „Die drei Kandidaten haben die erforderliche Mehrheit erhalten“, sagte sie im ZDF. Zunächst war dies lediglich inoffiziell in Teilnehmerkreisen bestätigt worden. Die Union hat den Bundesarbeitsrichter Günter Spinner nominiert, SPD die Jura-Professorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. (dpa)