Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind drei Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ging in einer Einschätzung davon aus, dass die Partei und ihre aufgelöste Jugendorganisation Junge Alternative im Verdacht stünden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Die offiziell nicht mehr existente Sammlungsbewegung Der Flügel sei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung anzusehen.
Der Verfassungsschutz konnte die AfD auf Basis dieser Einstufung mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Klagen in zwei Instanzen erfolglos
Gegen diese Einstufung klagte die AfD und blieb erst beim Verwaltungsgericht in Köln und später in der Berufung beim OVG in Münster erfolglos. Das OVG Münster hatte es abgelehnt, gegen seine Urteile die Revision zuzulassen. Dagegen wandte sich die AfD mit sogenannten Nichtzulassungsbeschwerden, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurden.
Eingeschränkte Prüfung am Bundesverwaltungsgericht
Bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision sei das Gericht „auf die Prüfung der form- und fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe beschränkt“, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Die angefochtenen Entscheidungen des OVGs in Münster seien somit nicht vollumfänglich überprüft worden.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte das OVG im Mai 2024 ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinweisen.
Klage auch gegen neue Einstufung
Neu hinzugekommen ist seitdem ein weiterer Rechtsstreit zwischen der Partei und dem Bundesverfassungsschutz. Dieser hatte die AfD Anfang Mai dieses Jahres vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen geht die AfD ebenfalls juristisch vor. Bis zu einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung in dieser Sache hat der Verfassungsschutz die Höherstufung daher wieder auf Eis gelegt. (dpa)