Das französische Außenministerium zweifelt daran, dass der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Benjamin Netanyahu umgesetzt werden kann. Man müsse beachten, dass Israel das Römische Statut des Gerichtshofs nicht ratifiziert habe, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums. Dies könnte dazu führen, dass für Netanyahu und Außenminister Yoav Gallant, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl vorliegt, Immunität gelte.
»Frankreich wird seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen, da das Römische Statut eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verlangt«, teilte das Ministerium mit. Gleichzeitig könne von Frankreich nicht verlangt werden, »im Widerspruch zu seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Immunitäten von Staaten zu handeln, die nicht Vertragspartei des IStGH sind. Diese Immunitäten gelten für Ministerpräsident Netanyahu und die anderen betroffenen Minister und müssen berücksichtigt werden, wenn der IStGH ihre Festnahme und Auslieferung fordert.«
Frankreich vermittelte zwischen Israel und Hisbollah
Außenminister Jean-Noël Barrot hatte laut »Le Monde« bereits erklärt, dass einige Staatsoberhäupter vor dem IStGH Immunität genießen würden. Die Frage, ob Netanyahu bei Betreten französischen Territoriums festgenommen werden würde, beantwortete er nicht klar. Frankreich sei »der internationalen Justiz sehr verpflichtet und wird das internationale Recht auf der Grundlage seiner Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit dem IStGH anwenden«, sagte er. Präsident Emmanuel Macron äußerte sich zu der Thematik bislang nicht.