Wenn sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dafür feiert, man habe hier ein „Werk geschaffen, wie es sich das Innenministerium seit Jahren gewünscht“ hatte, dann lässt das nicht zu unrecht darauf schließen: Die Bundesregierung hat soeben tatsächlich eine große Veränderung auf den Weg gebracht.
Mit dem Gesetz zur Reform der Nachrichtendienste verändert die Bundesregierung die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Zum allerersten Mal seit Gründung der Nachrichtendienste dürfen deren Agenten künftig nicht nur Informationen sammeln und auswerten, sondern auch selbst operativ tätig werden. Das heißt, wenn im Rahmen der Aufklärung eine Bedrohung erkannt wird, sind nicht mehr nur die Polizeien aus Bund und Ländern zuständig, sondern auch Verfassungsschutz und BND dürfen künftig agieren, vor allem im digitalen Raum.
So dürfen die Dienste künftig auf IT-Systeme von Kühlschränken bis Handys zugreifen, Daten aus Privatautos nutzen und manipulieren, Unterhaltungen über soziale Netzwerke und Messenger wie Whatsapp mitlesen und sogar selbst Falschinformationen verbreiten. Sie dürfen Fabriken und Labore sabotieren oder ausschalten. Es soll Schluss sein mit dem Warten auf das Aktivwerden anderer Behörden.
Im Zweifel erfahren Betroffene nicht einmal, dass ein Spion intime Unterhaltungen mitliest oder die eigene Wohnung durchsucht hat.
Christiane Rebhan, Redakteurin Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI, Cybersecurity
Dabei hat diese Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten in Deutschland einen guten Grund. Sie wurde im Polizeibrief der Alliierten von 1949 als Bedingung für die Gründung der Nachrichtendienste festgelegt. Die Trennung von polizeilicher Exekutive und reiner Aufklärung im Hintergrund ergab Sinn: Polizisten müssen ihr Handeln im Zweifel vor Gericht vertreten können. Geschädigte können sich vor Gericht gegen das Handeln des Staates wehren.
Für das Handeln der Nachrichtendienste gilt das nicht in gleichem Maße. Im Zweifel erfahren Betroffene nicht einmal, dass ein Spion intime Unterhaltungen mitliest oder die eigene Wohnung durchsucht hat. Selbst Kommunikation in Arztpraxen und mit Psychotherapeuten ist nicht geschützt. Bundesärztekammer und die Kassenärztlichen Vereinigungen schlagen deshalb Alarm.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Im internationalen Vergleich gelten die deutschen Nachrichtendienste bestenfalls als Papiertiger. Sie dürfen beobachten, notieren, einschätzen und warnen – aber eben nur wenig operativ arbeiten.
Informationen über mögliche Terrorattacken oder eine Bedrohung durch einen feindlichen staatlichen Akteur kamen zuletzt häufig über Hinweise befreundeter Dienste an. Und selbst wenn etwa der BND über entscheidende Informationen verfügte, war er in der grotesken Lage, nur informieren, nicht aber handeln und unterbinden zu dürfen. Für den Auslandsnachrichtendienst der drittgrößten Volkswirtschaft der Erde ist das absurd. Wobei dieser Mangel nie am Unvermögen der BND-Mitarbeiter lag, sondern am engen juristischen Korsett der Bundesrepublik. Und zumal die Dienste heute auf eine Welt treffen, in der Cyberattacken, Sabotage und staatlicher Terrorismus Alltag sind. Das ist keine Welt zum Mitschreiben.
Wir sorgen für eine starke, lückenlose Kontrolle aus einer Hand.
Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU)
Und dennoch: Wenn Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) im Gegenzug für die massive Ausweitung nachrichtendienstlicher Befugnisse eine „starke, lückenlose Kontrolle aus einer Hand“ verspricht, weiß sie auch, dass die Kontrolle des zuständigen Unabhängigen Kontrollrats jederzeit ausgeschaltet werden kann: Mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags kann ein sogenannter „besonderer Feststellungsfall“ ausgerufen werden. Dann werden Prüf-, Lösch- und Protokollpflichten während dieses Zeitraums ausgesetzt. Die Kontrolleure sind dann machtlos.
Natürlich müssen die deutschen Geheimdienste mit neuen Technologien wie automatisierter KI-Analyse arbeiten dürfen, um in der Zusammenarbeit wettbewerbsfähiger zu werden. Aber wenn zugleich Grundrechte geopfert werden, sieht nicht nur die Bundesdatenschutzbeauftragte „inakzeptable Einschränkungen für die Bürgerrechte“.
Zumal die Bundesregierung nicht beim Ausbau der Nachrichtendienste Halt macht: Die Reform fügt sich ein in eine ganze Reihe von geplanten Sicherheitsgesetzen mit neuen Befugnissen und Verschärfungen. Was all das für unbescholtene deutsche Staatsbürger im In- und Ausland bedeutet, bleibt abzuwarten.

vor 1 Stunde
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