In die Reformdebatte zur Flexibilisierung der Arbeitszeit kommt Bewegung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will den Tarifparteien unter Bedingungen mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben. Künftig sollen sie anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.
„Der voranschreitende digitale Wandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitswelt und begründet die Chance für einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch den Einsatz digitaler Arbeitsmittel zunehmend orts- und zeitflexibel zu arbeiten“, heißt es im Vorblatt des Gesetzesentwurfs. Das verstärke das Bedürfnis nach differenzierten Arbeitszeitmodellen.
Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium die Öffnung zunächst auf tarifgebundene Betriebe beschränken. Betroffen wäre also rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland. Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem daran geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. Folgende Schutzmaßnahmen werden beispielhaft genannt: eine Begrenzung aufeinanderfolgender Tage mit langen Arbeitszeiten, eine Gewährleistung ausreichender Ruhezeiten nach langen Arbeitsperioden oder die Beschränkung langer Arbeitszeiten auf einen bestimmten Personenkreis.
Tägliche Höchstarbeitszeit bleibt im Grundsatz
Für Branchen ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben. Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz ist in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bei einer 48-Stunden-Woche die Obergrenze. Eine tägliche Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden ist erlaubt, jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.
In zwei Bereichen sieht der Entwurf spezielle Änderungen vor. In Bäckereien soll die erlaubte Arbeit an Sonn- und Feiertagen von heute drei Stunden auf bis zu fünf Stunden erweitert werden. Öffentlichen Bibliotheken soll erlaubt werden, Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden arbeiten zu lassen. Bisher können sie anders als andere öffentliche kulturelle Einrichtungen wie Theater oder Museen keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regulär an diesen Tagen beschäftigen.
Ein Sprecher von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) teilte auf Anfrage mit, es handle sich um einen internen Arbeitsentwurf, zu dem man keine Stellung nehme. Aus Ministeriumskreisen heißt es, der Entwurf befinde sich noch in der Hausabstimmung. Weder sei er bisher in die Frühkoordinierung noch in die Abstimmung mit anderen Ministerien gegangen.
Dulger spricht von „Zumutung“
Bei den Arbeitgebern reagierte man mit scharfer Kritik auf die Pläne. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nannte sie eine „Zumutung“, die die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle erfüllen würden. Er forderte Bas auf, den Entwurf zurückzuziehen und zu überarbeiten. Seine Kritik beruht vor allem darauf, dass der Gesetzentwurf nur für Tarifverträge umfasse und eine bürokratische Regelung zur Arbeitszeiterfassung vorsehe. „Der Referentenentwurf strotzt vor Misstrauen in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten“, sagte Dulger.
Der Entwurf reagiert auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Vertrauensarbeitszeit-Modelle sollen dennoch möglich bleiben, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.
SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart. Gewerkschaften halten die Änderung für nicht notwendig und werben seit Monaten für den Erhalt des 8-Stunden-Tages. Das Treffen der Koalitionsspitzen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern vergangene Woche war ohne konkretes Ergebnis geblieben. (mit Reuters)

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