Apple streicht das Wort »Tracking« aus seiner Anti-Tracking-Abfrage

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Apple ändert seine App-Tracking-Abfrage auf iPhones und iPads. Das Unternehmen geht damit auf Kritik des Bundeskartellamts ein, das eine Untersuchung dieser Funktion nun einstellt.

Die Abfrage wird Nutzerinnen und Nutzern immer dann eingeblendet, wenn sie eine neu heruntergeladene App zum ersten Mal öffnen. Die Dialogbox ermöglicht es Usern zu entscheiden, ob sie es der App erlauben möchten, ihre Aktivitäten in Apps und auf Websites zu erfassen und zu Werbezwecken auszuwerten.

Aus der Werbebranche gab und gibt es heftigen Widerstand gegen die Funktion. Der Facebook-Konzern Meta etwa macht die Datenschutzfunktion für Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe verantwortlich. Apple verweist auf ein Recht der Nutzer auf Datenschutz.

Unter Tracking versteht man das Sammeln von Daten über das Verhalten von Internetnutzern über verschiedene Dienste oder Websites hinweg. Auf Basis solcher Daten können etwa Kundenprofile erstellt werden, die unter anderem für gezielte Werbeausspielungen verwendet werden. Oft erfolgt die Sammlung solcher Daten, ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden oder sich im Klaren darüber sind. Apples System dient dazu, das zu verhindern.

Zu den jetzt angekündigten Änderungen gehört, dass das Wort »Tracking« in Apples Abfragebox nicht mehr vorkommt. Apple werde die Nutzerabfragen nun »deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden«, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag.

Die nach Außen sichtbare Konsequenz: Die Beschriftung und die Reihenfolge der beiden Auswahlmöglichkeiten ändert sich. Bisher hatte man die Wahl zwischen »App-Tracking ablehnen« auf dem oberen und »Erlauben« auf dem unteren Button. Künftig heißt es auf der oberen Taste »Erlauben« und auf der unteren »Verbieten«. Zudem bekommen App-Anbieter die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr erneut um Erlaubnis darum zu bitten, ihre Aktivitäten in anderen Anwendungen und auf Websites zu verfolgen.

Die neue Version der Abfrage wird nur Nutzern in der Europäischen Union (EU) angezeigt. Dabei ist ausschlaggebend, dass sie sich gerade im Gebiet der EU aufhalten.

Apple drohten hohe Strafen

Im vergangenen Herbst hatte Apple gewarnt, es könne sich gezwungen sehen, wegen Wettbewerbsuntersuchungen die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen europäischen Ländern aufzugeben. Zuvor hatte die französische Kartellbehörde wegen der Datenschutzfunktion bereits eine Strafe in Höhe von 150 Millionen Euro gegen Apple verhängt. Die italienische Kartellaufsicht verhängte aus demselben Grund ein Bußgeld von 98,6 Millionen Euro. Apple hatte die Entscheidungen angefochten.

Nun hieß es vom kalifornischen Konzern, man habe mit dem Bundeskartellamt, den anderen europäischen Wettbewerbsbehörden sowie der EU-Kommission zusammengearbeitet, um Änderungen zu erarbeiten, die die verschiedenen Verfahren gemeinsam beilegten.

»Abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen« sollen entfallen

Das Bundeskartellamt kam im Februar 2025 zur vorläufigen Einschätzung, dass die Ausgestaltung der Funktion gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde verwies unter anderem darauf, dass die Anforderungen nur für andere App-Anbieter gälten, nicht jedoch für Apple. Der Konzern betont, seine eigenen Apps sammelten keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter. Das Bundeskartellamt bemängelte damals, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden.

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Nun erklärte das Bundeskartellamt , dass Apple die Abfragefenster für eigene Angebote und Apps anderer Anbieter deutliche stärker angleiche. So würden »abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen in der von Apple vorgegebenen Abfrage für Drittanbieter« künftig entfallen. Die Abfragefenster würden »inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet«. Die App-Herausgeber und Inhalteanbieter bekämen zudem mehr Raum, um zu erläutern, welche Bedeutung personalisierte Werbung für ihr Geschäftsmodell habe.

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