3 Jahre Rücknahmepflicht: Viele Supermärkte nehmen noch keinen Elektroschrott an

vor 3 Stunden 1

Ein "katastrophales Fazit" hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach drei Jahren Rücknahmepflicht von ausgedienten Elektrokleingeräten in Supermärkten und Drogerien gezogen. In Testbesuchen von April bis Mai überprüfte die Organisation stichprobenartig 21 Filialen von neun Supermarkt- und Drogeriemarktketten. In fast der Hälfte der untersuchten Märkte wurden die Prüfer ihren Elektroschrott nicht los. Die DUH monierte am Montag zugleich, dass vor Ort teilweise auch "verpflichtende Verbraucherinformationen" fehlten.

Die DUH kündigte deshalb an, Klage gegen Unternehmen der Edeka-Gruppe, Aldi-Nord, Netto Marken-Discount und Müller-Drogeriemarkt einzureichen. In fünf weiteren Fällen sei es dagegen gelungen, Verbraucherrechte erfolgreich durchzusetzen. Märkte der Ketten Rewe, Edeka und Norma hätten eingelenkt und strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. Darin verpflichteten die Unternehmen sich der DUH zufolge, die Rücknahme von Elektroschrott zukünftig sicherzustellen.

Der Bundestag beschloss 2021 die Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Damit werden Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter verpflichtet, beim Verkauf elektronischer Apparate wie Rasierer, Handys oder Powerbanks diese auch zurückzunehmen. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter soll das Rückgaberecht nicht davon abhängen, ob die Kunden ein neues Gerät kaufen. Vor Kurzem stellte das Oberlandesgericht Koblenz auf Klage der DUH bereits klar: Lidl muss in größeren Läden ausgediente Apparate unentgeltlich zurücknehmen.

Supermärkte versuchen immer wieder, sich mit ihrer vermeintlich zu kleinen Gesamtverkaufsfläche aus der Verantwortung zu ziehen, moniert die DUH. Dies erschwere auch den Vollzug und mache es für Verbraucher schwer, rücknahmepflichtige Drogerien und Supermärkte zu erkennen. Im Elektrogesetz müssten deshalb klarere Pflichten für den Handel definiert werden. Dringend erforderlich seien eine verpflichtende einheitliche Kennzeichnung aller Sammelstellen im Handel und eine Rücknahmepflicht für alle Supermärkte und Drogerien unabhängig von der Größe.

Angesichts des zu Tage gekommenen "Armutszeugnisses" forderte die DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, gegen die "Blockadehaltung" der Märkte endlich hart durchzugreifen. Zudem müsse Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Vorgaben zur Rücknahme von Elektroschrott im Handel bei der geplanten ElektroG-Novelle "grundsätzlich besser regeln", damit Verbrauchern ausreichend Rückgabestellen im Handel zur Verfügung stünden und sie besser informiert würden. Die DUH plädiert für professionelle Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereichs oder eine persönliche Abgabemöglichkeit an geschultes Personal.

(mack)

Gesamten Artikel lesen