Zuckerfest 2026: Was das Ende des Ramadan für Muslime bedeutet

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Nach vier Wochen endet für Muslime der Fastenmonat Ramadan. Nun beginnt das mehrtägige Fest des Fastenbrechens, das in der Türkei auch Zuckerfest genannt wird.

Was bedeutet das Fest des Fastenbrechens?

Während des Ramadan verzichten viele gläubige Muslime von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex. Das Fasten gehört zu den sogenannten fünf Säulen des Islam. Nach vier Wochen Entbehrung dann wird das »Fest des Fastenbrechens« zelebriert, das auf Arabisch Eid al-Fitr heißt. Je nach Land und Region – weltweit gibt es schätzungsweise rund zwei Milliarden Musliminnen und Muslime – unterscheidet sich die Festtradition ein wenig.

Die Feiertage beginnen in aller Regel mit einem gemeinsamen Gebet in einer Moschee, viele Gläubige nutzen die Zeit auch, um auf einem Friedhof ihrer Verstorbenen zu gedenken. Es folgen Besuche bei Verwandten und Freunden, den Höhepunkt bildet ein festliches Essen. Kinder und Jugendliche bekommen Geschenke. An Bedürftige soll gespendet werden, da es Pflicht im Islam ist, den Armen etwas abzugeben.

An welchem Datum findet das Fest statt?

Genau wie das christliche Osterfest hat auch das Fest des Fastenbrechens kein festes Datum. Der Grund: Muslime und Musliminnen orientieren sich bei ihren religiösen Festen nicht am gregorianischen Kalender, sondern am Mondkalender. Da das islamische Jahr nicht 365, sondern 354 Tage hat, verschiebt sich Eid al-Fitr jedes Jahr um elf Tage nach vorn. So kann es auch vorkommen, dass die Fastenzeit in den Hochsommer fällt. Das Ende des Fastenmonats wird eingeläutet, sobald der Mond gesichtet wird. In diesem Jahr ist Stichtag der 19. März.

Woher kommt der Name Zuckerfest?

Der Name Zuckerfest hat sich in der Türkei seit dem Ende des Osmanischen Reichs etabliert. Er geht zurück auf die vielen Süßigkeiten, die Kinder geschenkt bekommen. Muslimische Kinder müssen auch nicht zur Schule gehen; das gilt grundsätzlich auch in Deutschland. Voraussetzung ist hier aber in den meisten Fällen ein Antrag bei der Schulleitung. Er wird in der Regel genehmigt, sofern wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen, wie es etwa in der Regelung in Nordrhein-Westfalen heißt.

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