Zu spät geklagt: Musk verliert gegen Altman

vor 2 Tage 3

Schnell haben die Geschworenen im Prozess Musk v Altman den Fall abgeschlossen: Die Sache ist demnach verjährt. Damit ist Elon Musk mit seiner Milliardenklage gescheitert. Unbeantwortet bleibt, ob es rechtens war, dass sich das ursprünglich spendenfinanzierte und als gemeinnützige Einrichtung gegründete Projekt OpenAI gegen den Willen des Großspenders Musk in ein gewinnorientiertes Unternehmen unter Beteiligung Microsofts gewandelt hat.

Nach wochenlangen Verhandlungen im Gerichtssaal haben die Geschworenen nicht einmal zwei Stunden für ihre Entscheidung benötigt. Die vorsitzende Richterin hat das Ergebnis sofort akzeptiert und die Geschworenen entlassen. Musks Anwälte haben Rechtsmittel angekündigt.

Update 18.05.2026, 21:47 Uhr

Die Meldung ist um den folgenden Text erweitert worden.

Die relevante Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Elon Musk hat seine Klage am 5. August 2024 gegen eine lange Liste an Firmen der OpenAI-Gruppe sowie die OpenAI-Mitgründer Sam Altman und Greg Brockman erhoben. Am 14. November 2024 wurde die Klage auf beiden Seiten erweitert: Zusätzliche Beklagte wurden Microsoft und dessen Managerin Deannah Templeton, der kalifornische Justizminister Rob Bonta, sowie Reid Hoffmann, der von 2017 bis 2023 Verwaltungsratsmitglied sowohl bei Microsoft als auch OpenAI war.

Als Kläger gesellten sich Musks Firma X.AI und seine Lebensabschnittspartnerin Shivon Zilis hinzu. Zilis beriet OpenAI ab 2016 und war von 2020 bis 2023 Mitglied des OpenAI-Verwaltungsrates. Musk selbst war dort bis 2018 Mitglied. OpenAI wurde Ende 2015 gegründet.

Die Verjährungsfrist wird also von 5. August respektive 14. November 2024 zurück berechnet. Der springende Punkt war daher die Frage, ob Musk vor August 2021 von der behaupteten Verletzung der Gründungsprinzipien OpenAIs wusste oder vernünftigerweise hätte wissen sollen. Bezüglich der später hinzugekommenen Kläger und Beklagten war der November 2021 der maßgebliche Zeitpunkt.

Im Prozess hat Musk angegeben, zwar schon früher Verdacht geschöpft, doch erst mit der Ausweitung der Partnerschaft OpenAIs mit Microsoft im Oktober 2022 konkret gewusst zu haben, dass OpenAI seine ursprüngliche Mission aufgegeben hatte. Musks Anwälte hoben Ereignisse des Jahres 2023 hervor. Doch konnte OpenAI die Richterin davon überzeugen, nicht auf tatsächliches Wissen sondern auf „hätte wissen sollen” abzustellen. Daran hatten sich die Geschworenen zu orientieren.

Interne E-Mails haben gezeigt, dass die OpenAI-Gründer bereits 2017 über die Kommerzialisierung des Unternehmens diskutiert haben. 2019 gründete OpenAI eine kommerzielle Tochterfirma, die den hundertfachen Gewinn der Investitionen hätte machen dürfte.

2025 wurde OpenAI erneut umstrukturiert: Der gemeinnützige Arm heißt seither OpenAI Foundation. Der Betrieb läuft aber über die neue OpenAI Group Public Benefit Coropration (PBC), die zu 27 Prozent Microsoft und zu 26 Prozent der Stiftung gehört. Die restlichen Aktien liegen bei anderen Investoren sowie Mitarbeitern. Eine PBC soll sowohl Gewinn machen als auch positive Auswirkungen auf die Gesellschaft entfalten. Ob das eingehalten wird, liegt allein an den Aktionären; unabhängige Prüfungen sind nicht vorgeschrieben.

Die Geschworenen haben offensichtlich nicht die Ereignisse der Jahre 2022, 2023 oder gar der erneuten Umstrukturierung nach Klageerhebung als maßgeblich erkannt, sondern wohl die Gründung der ersten kommerziellen OpenAI-Tochter 2019. Sie haben die Klage als verjährt eingestuft. Mit Musks inhaltlichen Vorwürfen hatten sich die Geschworenen dann nicht mehr zu befassen.

Inhaltlich wäre es darum gegangen, dass sich Musk als Betrugsopfer sieht: Die Beklagten hätten ihm Millionen aus der Tasche geleiert für ein gemeinnütziges Projekt, das wichtige Technik vor kommerzieller Ausbeutung schützen sollte, nur um dieses Geld dann gerade für kommerzielle Ausbeutung solcher Technik einzusetzen. Ohne sein Geld hätte OpenAI Künstliche Intelligenz nie in der erreichten Form entwickeln können, meint der reichste Mensch der Welt. In einem Interview hat er die Sache mit einer Spende an eine Organisation zum Schutz des Amazon-Regenwaldes verglichen, die das Geld dann für gewinnträchtigen Raubbau am selben Wald ausgibt.

Offiziell heißt der als Musk v Altman bekannte Zivilprozess ELON MUSK, SHIVON ZILIS et X.AI Corp v SAMUEL ALTMAN; GREGORY BROCKMAN; OPENAI, INC.; OPENAI, L.P.; OPENAI, L.L.C.; OPENAI GP, L.L.C.; OPENAI OPCO, LLC; OPENAI GLOBAL, LLC; OAI CORPORATION; OPENAI HOLDINGS, LLC; OPENAI STARTUP FUND MANAGEMENT, LLC; OPENAI STARTUP FUND GP I, L.L.C.; OPENAI STARTUP FUND I, L.P.; OPENAI STARTUP FUND SPV GP I, L.L.C.; OPENAI STARTUP FUND SPV GP II, L.L.C.; OPENAI STARTUP FUND SPV GP III, L.L.C.; OPENAI STARTUP FUND SPV GP IV, L.L.C.; OPENAI STARTUP FUND SPV I, L.P.; OPENAI STARTUP FUND SPV II, L.P.; OPENAI STARTUP FUND SPV III, L.P.; OPENAI STARTUP FUND SPV IV, L.P.; AESTAS MANAGEMENT COMPANY, LLC; AESTAS, LLC; DEANNAH TEMPLETON; REID HOFFMAN; MICROSOFT CORP.; ROB BONTA, in his official capacity as Attorney General of California; and DOES 1-100.

Musk tritt dabei sowohl im eigenen Namen als ursprünglicher OpenAI-Financier als auch im Namen OpenAIs auf, Zilis, als ehemaliges Verwaltungsratsmitglied, nur im Namen OpenAIs. „Doe” bezeichnet noch unbekannte Mitbeklagte. Das Verfahren wird am US-Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens unter dem Az. 4:24-cv-04722 geführt.

(ds)

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