Vermögen: So kommen Sie der Reform der Erbschaftsteuer zuvor

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Wer vorsichtig ist, kann in den Schenkungsvertrag Rücktrittsklauseln aufnehmen. „Wir raten grundsätzlich zu solchen Klauseln“, sagt Stefanie Wagner, Rechtsanwältin und Steuerberaterin aus München. „Damit können sich Schenkende für den Fall ihrer Verarmung absichern. Und man kann vereinbaren, dass eine Schenkung rückabgewickelt wird, unter anderem, falls doch Steuern anfallen oder falls zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer Gesetzesänderung weniger Steuern anfallen würden.“

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