Mit Belegenheitsfinanzamt ist das Finanzamt am Ort des Grundbesitzes gemeint. „Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, stößt das Erbschaftsteuerfinanzamt beim Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, die Feststellung des Grundstückswertes an“, sagt Frank-Grischa Feitsch, Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Heussen.

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