Verfassungsklage von ARD und ZDF: Wie rechnet Karlsruhe den Rundfunkbeitrag ab?

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Termin, auf den in der Medienpolitik alle gewartet haben, Zeit gelassen. Im November 2024 hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde erhoben, weil die Bundesländer die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zum 1. Januar 2025 empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags liegen ließen.

Von 18,36 Euro pro Monat sollte es raufgehen auf 18,94 Euro, doch das war mit einigen Ländern nicht zu machen. Das Geld reiche aus, zudem müssten die beschlossenen Reformen zu spürbaren Einsparungen führen, lautete die Begründung. Ob das stichhaltig ist oder ob an dem Verfahren, in dem eine Kommission die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt und Landesregierungen und Landesparlamente nur noch abnicken können, kein Weg vorbei führt, erörtert das Bundesverfassungsgericht nun am 23. Juni.

In Karlsruhe wird es um das Verfahren der Beitragsfindung und um die Frage gehen, was der Begriff „Rundfunkfreiheit“ mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten bedeutet. Diese legen ihre vom Bundesverfassungsgericht höchstselbst formulierte „Bestandsgarantie“ nämlich so aus, dass ihr sogenannter „Finanzbedarf“, also die Summen, die sie wollen, direkt aus der Rundfunkfreiheit erwächst. Die Freiheit, die sie meinen, lässt sich auf Heller und Pfennig beziffern: Rund 10,4 Milliarden Euro Gesamteinnahmen, davon knapp 8,6 Milliarden aus dem Rundfunkbeitrag waren es im Jahr 2024 für ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Der „Tatort“ muss dran glauben

Auf dieses Geld, meinen die Anstalten, hätten sie ein Anrecht und selbstverständlich auch auf die ständig sich wiederholende Erhöhung des von allen zu entrichtenden Beitrags. Misslich für die Sender ist, dass die Beitragskommission KEF in der Zwischenzeit eine neue Empfehlung abgegeben hat. Der zufolge soll der Monatsbeitrag nicht auf 18,94 Euro, sondern „nur“ auf 18,64 Euro steigen. In Erz gehauen erscheint die Beitragshöhe also nicht. Zudem müssen sich die Sender – vielleicht auch vor Gericht – die Frage gefallen lassen, warum sie in all den Jahren immer teurer werden mussten.

Was da strukturell im Argen liegt, kann man gerade beim Mitteldeutschen Rundfunk erkennen. Der Sender produziert drei Jahre lang keine neuen „Tatort“- und „Polizeiruf“-Filme mehr mit der Begründung, wegen der ausgebliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags fehle das Geld. Wäre der Beitrag zum 1. Januar 2025 um 60 Cent erhöht worden, hätte der MDR bei einem Etat von 616 Millionen Euro knapp 20 Millionen mehr in der Tasche. Gespart werden mussten beim MDR aber schon vom Jahr 2024 an mehr als 160 Millionen. Der Sender hat in dem Vertrauen, dass sich das Geld der Beitragszahler schon vermehrt, über seine Verhältnisse gelebt (und ist keine Ausnahme). Vielleicht fällt das auch in Karlsruhe auf.

Abgesehen davon sollten sich die öffentlich-rechtlichen Sender fragen, was sie davon haben, wenn sie mit ihrer Verfassungsbeschwerde erfolgreich sind. Wie kommt ein vom Bundesverfassungsgericht festgelegter Rundfunkbeitrag wohl bei den Beitragszahlern an?

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