USA: Supreme Court schwächt Vertretung schwarzer Wähler in Louisiana

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In Louisiana wurde 2024 ein zuvor gestrichener Wahlkreis wiederhergestellt, um die Repräsentation schwarzer Wähler zu schützen. Das Oberste Gericht setzt das außer Kraft.

29. April 2026, 20:04 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP,

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Supreme Court Vertretung schwarzer Wähler in Louisiana
Wahllokal in Louisiana bei einer Vorwahl zur US-Präsidentschaftswahl 2008 © Mario Tama/​Getty Images

Das Oberste Gericht der USA hat den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und damit die Wahlchancen der dortigen schwarzen Bevölkerung geschmälert. Das Gericht entschied, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz zur Gleichstellung von Minderheiten Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten Wahlkreis zu schaffen, in dem schwarze Amerikanerinnen und Amerikaner die Mehrheit der Bevölkerung stellen. 

Ein solcher Wahlkreiszuschnitt sei verfassungswidrig, sagte der konservative Richter Samuel Alito bei der Verkündung des Urteils. Er und die fünf weiteren konservativen Richter des Supreme Courts überstimmten bei der potenziell wegweisenden Entscheidung die drei liberalen Richterinnen und Richter. Eine von ihnen, die Richterin Elena Kagan, kritisierte in einer abweichenden Stellungnahme, dass das Urteil »das Grundrecht auf Rassengleichheit« bei Wahlen zurückdränge. 

Wahlkreiszuschnitt kann Ausgang einer Wahl stark beeinflussen

Schwarze machen ein Drittel der Bevölkerung von Louisiana aus. Traditionell wählen sie mehrheitlich Demokraten. Nach einer Volkszählung im Jahr 2020 hatte Louisiana seine Wahlkarte derart neu gestaltet, dass es nach den früher zwei Wahlkreisen mit mehrheitlich schwarzer Bevölkerung nur noch einen gab. 

Durch das Mehrheitswahlrecht in den USA spielt der Zuschnitt der Wahlkreise eine viel größere Rolle für den Ausgang einer Wahl als in einem System mit Verhältniswahlrecht, bei dem die Sitzverteilung in Parlamenten dem Gesamtstimmenanteil entspricht. Veränderungen im Wahlkreiszuschnitt können unter bestimmten Umständen bewirken, dass ein Kandidat gewählt wird, der in absoluten Zahlen weniger Stimmen erhalten hat.

Gruppe »nicht-afroamerikanischer« Wähler setzt sich vor Supreme Court durch

Gegen die Entscheidung von 2020 hatten sich die Bürgerrechtsbewegung ACLU und weitere Kläger gewendet. Sie bezeichneten die Änderung als Verstoß gegen das historische Wahlrechtsgesetz von 1965, das die Gleichstellung von Schwarzen und anderen Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte. Das Parlament von Louisiana verabschiedete daraufhin 2024 ein neues Gesetz mit wieder zwei mehrheitlich von Schwarzen bewohnten Wahlkreisen. 

Dagegen wiederum wandten sich Kläger, die sich selbst als Gruppe »nicht-afroamerikanischer« Wähler bezeichneten. Deren Klage landete letztlich beim Supreme Court. Sie argumentieren, dass die Verwendung ethnischer Kriterien beim Wahlkreiszuschnitt verfassungswidrig sei. Das Oberste Gericht gab den Klägern in seinem Urteil recht und entschied, dass der Wahlkreiszuschnitt von 2024 »die verfassungsmäßigen Rechte der Kläger« verletzt. 

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