Wenn staatliche Behörden Informationen im Internet zugänglich machen, liegt der Gedanke nahe, dass diese Daten der Allgemeinheit zur freien Verfügung stehen. Schließlich wurden sie mit Steuergeldern finanziert und dienen öffentlichen Aufgaben. Wie tückisch diese Annahme in der Praxis sein kann, zeigt ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Bayern und dem Open-Data-Aktivisten Markus Drenger. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat das Verfahren gegen den Entwickler jüngst zwar zugunsten der Zivilgesellschaft beendet. Dennoch sendet der Fall ein Warnsignal an alle, die sich für mehr digitale Transparenz engagieren.
Der Ursprung der rechtlichen Auseinandersetzung reicht in das Jahr 2021 zurück. Damals stieß Drenger im Internet auf Geodaten, die die Bundesanstalt für Flugsicherung bereitgestellt hatte. Sie kennzeichnen Anlagenschutzbereiche, in denen wegen möglicher Störungen von Radar- und Navigationssystemen strenge Bauvorschriften gelten. Die Koordinaten stammten ursprünglich von der Zentralen Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe. Die Behörde gehört zum bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Um die Informationen der Öffentlichkeit und anderen Entwicklern leichter zugänglich zu machen, lud Drenger die Kartendaten herunter und spiegelte sie auf der Plattform GitHub. Dort griffen weitere Nutzer die Daten auf und verknüpften sie mit zusätzlichen Informationsquellen. Das Landesamt wertete das als unzulässig: Es forderte den Aktivisten auf, die Daten aus dem Netz zu entfernen, und berief sich auf das Schutzrecht für Datenbanken. Für Drenger kam dieser Schritt völlig unerwartet, da an keiner Stelle ein Hinweis auf Schutzrechte oder Nutzungseinschränkungen zu finden war. Obwohl er der Aufforderung nachkam und das Material löschte, gab sich der Freistaat damit nicht zufrieden.
Verstoß gegen das Prozessrecht
Nach einer formellen Abmahnung stellte das Land Bayern Strafanzeige und leitete eine Zivilklage ein. Die Argumentation der Behörde basierte auf der Behauptung, als Hersteller der Datenbank ein eigenes Leistungsschutzrecht zu besitzen. Da die Pflege der Informationen erhebliche Mittel verschlinge, gelte es, diese Kosten durch Lizenzgebühren wieder einzuspielen. Dieses Geschäftsmodell verpflichtet nicht nur gewerbliche Nutzer, sondern auch andere Behörden zur Kasse. Transparenzinitiativen wie Wikimedia Deutschland kritisieren diese Praxis seit Langem als unrentable Blockade.
Ende Juli habe das OLG die Klage des Freistaats nun als unzulässig abgewiesen und eine Revision ausgeschlossen, berichtet Netzpolitik.org. Die Entscheidung beruhte demnach aber primär auf Verfahrensfehlern: Bayern behauptete in erster Instanz, alleiniger Urheber der Daten zu sein. In der Berufung erklärte das Land dagegen, die Datenbank gemeinsam mit der Deutschen Post zu betreiben. Eine solche Änderung des Klagegrundes lässt das Prozessrecht nicht zu. Laut dem Bericht soll das OLG auch auf das Datennutzungsgesetz verweisen, das die Open-Data-Richtlinie der EU umsetzt. Demnach sind Geodaten der öffentlichen Hand grundsätzlich offen bereitzustellen.
Trotz des Sieges zeigt sich Drenger gegenüber Netzpolitik.org ernüchtert. Da das Verfahren aus formalen Gründen endete, blieben grundlegende Fragen ungeklärt: Können Behörden die Vorgaben zur Datenoffenheit umgehen, indem sie Partnerschaften mit Firmen schließen oder die Informationen verkaufen? Der Aktivist warnt vor einem Abschreckungseffekt. Wenn Ehrenamtliche selbst bei öffentlich zugänglichen Amtsdaten stets mit Abmahnungen und teuren Gerichtsverfahren rechnen müssten, drohe die Bereitschaft zur zivilgesellschaftlichen Datenverarbeitung zu erlahmen.
(nen)











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