Heizungsgesetz: Gutachter halten Gebäudemodernisierungsgesetz weiter für potenziell verfassungswidrig

vor 5 Stunden 1

Die Kritik von Juristen war groß, als der Entwurf des neuen Heizungsgesetzes bekannt wurde: Das Regelwerk, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung das umstrittene Gebäudeenergiegesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck ablösen wollte, sei wahrscheinlich verfassungswidrig, hieß es selbst aus Reihen der CDU.

Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte in zwei Gutachten massive Bedenken: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) könnte gegen Grundgesetz und EU-Recht verstoßen. Es wurde daraufhin an mehreren Stellen nachgebessert und am 10. Juli vom Bundestag angenommen.

Zweifel bleiben »im Wesentlichen« bestehen

Haben die Nachbesserungen die rechtlichen Bedenken ausgeräumt? Diese Frage stellten die Grünen nun dem wissenschaftlichen Dienst. Die Antwort: ein klares Nein. Die am Gesetz vorgenommenen Änderungen »wirken sich nicht wesentlich auf die verfassungsrechtliche Bewertung des GModG aus«, heißt es in dem 18-seitigen Dokument, das dem SPIEGEL vorliegt. Die vorherigen Zweifel blieben damit »im Wesentlichen« bestehen.

Die wichtigste Nachbesserung am Gesetzentwurf, den Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) gemeinsam mit SPD-Bauministerin Verena Hubertz vorgelegt hatte, bestand im neu zugefügten Paragrafen 42a. Ihm zufolge muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember ein Gesetz vorlegen, mit dem eine Grüngas- und Grünheizölquote eingeführt wird.

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Dies sollte unter anderem Bedenken ausräumen, dass die Lasten im Kampf gegen den Klimaschutz unverhältnismäßig stark jüngeren Generationen aufgebürdet werden. Dies nämlich würde nach Ansicht von Juristen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 widersprechen, mit dem Karlsruhe die Bundesregierung zur »Herstellung von Klimaneutralität« verpflichtete und sich auf Artikel 20a des Grundgesetzes berief: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.«

Der wissenschaftliche Dienst aber hält die Nachbesserungen an dieser Stelle für unzureichend. Das beginne schon damit, dass der neue Paragraf 42a die Bundesregierung anscheinend zu einer Gesetzesinitiative verpflichten solle – was aber mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung »unvereinbar« wäre. Die Regelung sei daher rechtlich unwirksam und eher eine »unverbindliche Aufforderung« an die Bundesregierung.

Nachbesserungen ohne Wirkung auf CO₂-Emissionen

Der wissenschaftliche Dienst äußert auch inhaltliche Kritik. Die umstrittene »Biotreppe« des GModG etwa bleibe »grundsätzlich unangetastet«. Sie sieht vor, dass in Heizungen verwendetem Gas und Öl steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe beigemischt werden sollen. Ob diese jemals in den erforderlichen Mengen zur Verfügung stehen, ist jedoch fraglich.

Auch andere Detailänderungen halten die Experten für weitgehend wirkungslos hinsichtlich des künftigen Treibhausgasausstoßes. Ihr Fazit: »Wesentliche Änderungen der künftigen CO₂-Emissionen« seien im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf »nicht zu erwarten«.

 »Ohrfeige auf 18 Seiten«

Grünenabgeordneter Kellner: »Ohrfeige auf 18 Seiten«

Foto: Markus Lenhardt / dpa

Auch die europarechtlichen Zweifel blieben bestehen, etwa was die Erfüllung der Gebäudeenergie- und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie betreffe. Der neue Paragraf 42a allein würde mögliche Bedenken bei der Vereinbarkeit mit EU-Recht »nicht entfallen lassen«, heißt es.

Fast schon süffisant verweisen die Fachleute auf eine weitere Pointe des neuen Gesetzes. Eine der Nachbesserungen verpflichtet Gas- und Ölversorger, ab 2045 – dem Jahr, in dem Deutschland laut Gesetz klimaneutral sein soll – nur noch klimaneutrale Brennstoffe auszuliefern. »Dies dürfte in seiner Wirkung einem rechtlichen (Betriebs-)Verbot fossiler Heizkessel ab 2045 entsprechen«, schreiben die Fachleute. Dabei war es das Hauptziel vor allem von CDU und CSU, das faktische Verbot fossiler Heizungen und den »Zwang zur Wärmepumpe« abzuschaffen.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner bezeichnet das Gutachten als »Ohrfeige auf 18 Seiten für die Abgeordneten von Union und SPD«: »Sie haben keine wesentlichen Verbesserungen am Gesetzentwurf erreicht. Die verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben hoch.« Angesichts der Weltlage sei das »absurd«. »Europa brennt, und Union und SPD verweigern den Klimaschutz«, so Kellner. Er hoffe nun auf ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts.

Dass die Karlsruher Richterinnen und Richter sich mit der Angelegenheit befassen werden, gilt als sicher. Die Deutsche Umwelthilfe etwa hat angekündigt, schon im September eine Verfassungsklage einzureichen.

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