Ungarn: Ungarisches Parlament begrenzt Amtszeit des Regierungschefs

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Das ungarische Parlament hat die Verfassung geändert. Regierungschefs dürfen künftig nur noch acht Jahre im Amt sein. Péter Magyar löste damit ein Wahlversprechen ein.

Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, 16. Juni 2026, 0:09 Uhr

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 Abgeordnete im Parlament in Budapest während einer Plenarsitzung im Mai; künftig dürfen Regierungschef nicht mehr unbegrenzt wiedergewählt werden.
Abgeordnete im Parlament in Budapest während einer Plenarsitzung im Mai; künftig dürfen Regierungschef nicht mehr unbegrenzt wiedergewählt werden. © Boglarka Bodnar/​AP/​dpa

Das ungarische Parlament hat die Amtszeit der Regierungschefs auf höchstens acht Jahre begrenzt. Der Antrag für eine entsprechende Verfassungsänderung wurde von den Abgeordneten mit 135 Ja-, 50 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen angenommen. Nach ungarischem Recht kann eine solche Maßnahme mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, ohne dass ein Referendum nötig ist.

Mit dieser Entscheidung ist eine Rückkehr des früheren Ministerpräsidenten Viktor Orbán in das Amt ausgeschlossen. Der Verfassungsänderung zufolge darf künftig niemand das höchste Regierungsamt ausüben, der es insgesamt mindestens acht Jahre innehatte. Der Rechtspopulist Orbán, der insgesamt 20 Jahre – von 1998 bis 2002 und von 2010 bis 2026 – regierte, kann damit nie wieder Ministerpräsident werden.

Unbegrenzte Amtszeit als Machtkonzentration

Die Verfassungsänderung war eines der Wahlversprechen des proeuropäischen Konservativen Péter Magyar, der Orbán nach seinem Sieg bei der Wahl im April abgelöst und umfassende Reformen versprochen hatte. Im neuen Parlament hat Magyars bürgerliche Tisza-Partei eine komfortable Zweidrittelmehrheit. Bei der Abstimmung am Montag nutzte sie diese erstmals, um in die bestehende Verfassung einzugreifen. Diese hatte Orbán vor 16 Jahren schaffen lassen, er selbst ließ sie häufig ändern.

Magyar hatte argumentiert, unbegrenzte Amtszeiten könnten zu einer Machtkonzentration führen und seinen Vorgänger als Beispiel angeführt. Kritiker hatten Orbán den kontinuierlichen Umbau des politischen Systems vorgeworfen mit dem Ziel, seine Macht zu festigen. Orbáns Fidesz-Partei hatte eine Beschränkung der Amtszeit abgelehnt und argumentiert, dies könne den Volkswillen einschränken.

Die Amtszeit des ungarischen Präsidenten, dessen Rolle weitgehend repräsentativer Natur ist, ist bereits begrenzt: Er kann nur einmal für eine zweite Amtszeit von fünf Jahren wiedergewählt werden.

Umstrittene Souveränitätsbehörde soll aufgelöst werden

Die Verabschiedung der Verfassungsänderung ebnet auch den Weg für eine Auflösung des »Amtes für den Schutz der nationalen Souveränität«. Diese umstrittene Behörde hatte Orbáns Regierung 2024 gegründet und mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet – angeblich um »ausländische Einflussnahme« einzudämmen.

Sie richtete sich jedoch hauptsächlich gegen Orbáns Kritiker und unabhängige Medien und NGOs wie Transparency International, denen vorgeworfen wurde, ausländische Interessen zu vertreten. Seit Magyars Wahlsieg hat diese Behörde keine neuen Berichte veröffentlicht. Das ungarische Parlament wird voraussichtlich Ende Juni über ihre Auflösung abstimmen.

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