Die deutsche Politik diskutiert über eine Rückkehr syrischer Geflüchteter . Inmitten der Debatte hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht nun entschieden, dass Menschen aus Syrien unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können.
Das Gericht befand in zwei Fällen, dass den Rückkehrern in Syrien derzeit keine relevanten Gefahren mehr drohten. In den Heimatregionen der beiden Männer – den Provinzen Damaskus und Latakia – sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht so hoch, dass sie einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wären. Auch eine Verelendung bei der Rückkehr sei nicht zu erwarten. Nach aktuellen Erkenntnissen und den vorhandenen Rückkehr- und Hilfsprogrammen bestehe »keine allgemeine Notlage«, heißt es weiter.
Ähnlich hatte bereits im September das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Nicht jeder Syrer habe Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland, urteilte es im Fall eines Klägers aus der kurdisch verwalteten Provinz Hasaka. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.
Außenminister Johann Wadephul (ebenfalls CDU) zweifelte bei einem Syrienbesuch unter dem Eindruck der schwer zerstörten Vorstadt von Damaskus jedoch an, dass eine große Zahl Geflüchteter freiwillig dorthin zurückkehren werde. »Hier können wirklich kaum Menschen richtig würdig leben«, sagte er. In der Unionsfraktion verstanden einige die Aussagen Wadephuls als Distanzierung vom Kurs, syrische Straftäter so schnell wie möglich abzuschieben und eine freiwillige Rückkehr syrischer Geflüchteter in ihr Heimatland zu fördern.

vor 3 Stunden
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