Doch die Ausgaben können die Steuerlast mindern, sofern es sich um „Krankheitskosten“ handelt. „Die Kosten eines Arztbesuchs sind Krankheitskosten, wenn Anlass der Konsultation die Diagnose oder Behandlung einer Krankheit ist“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

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