SO2: Keine US-Grenzwerte für fossile Kraftwerke, die nur Datenzentren versorgen

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„Die Umweltschutzbehörde ist stolz, die Agenda des Präsidenten (Donald Trump) voranzutreiben‟, sagt der bei der United States Environmental Protection Agency (EPA) für Luft und Strahlung zuständige Aaron Szabo. Denn er hat eine Gesetzeslücke gefunden, die fossile Kraftwerke von Schadstoffgrenzwerten befreit, solange sie nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind (sogenannte Inselanlagen).

Große Privatkraftwerke sind im Zuge des KI-Booms, der riesige Rechenzentren mit enormem Strombedarf erfordert, in Mode gekommen. Diese Inselanlage dürfen laut EPA bundesrechtlich so viel Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffdioxid (NO2) ausstoßen, wie sie wollen. Das „erweitert Möglichkeiten für Firmen, Inselkraftwerke für Datenzentren zu bauen und zu betreiben‟, schreibt die Umweltschutzbehörde in ihrer Pressemitteilung vom Montag.

Gleichzeitig wird es für ans öffentliche Stromnetz angeschlossene Kraftwerke billiger, Schwefeldioxid auszustoßen. Das erfreut insbesondere Betreiber von Kohlekraftwerken: Sie brauchen für Schwefeldioxid Emissionsrechte. Diese sind umso günstiger, je weniger Nachfrage es gibt.

Im Kampf gegen sauren Regen wurden die Grenzwerte für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid 1990 eingeführt, durch eine Novelle des Clean Air Act (Gesetz für saubere Luft). Die Maßnahmen des Acid Rain Program griffen in zwei Phasen, 1995 und 2000. Eine Studie hat gezeigt, dass bereits 2005 der Schwefeldioxidgehalt der Atemluft stark gesunken war; damit sanken auch die Herz-Kreislauf-bedingten Todesfälle.

Doch nun offenbart sich eine Schwäche im Gesetzestext. Er definiert die unter die Emissionsgrenzwerte fallenden Generatoren als fossile Verbrenner, die Strom erzeugen und mittels Formular 860 des Energieministeriums diesem gemeldet werden. Dieses Formular betraf nur Strom, der „primär für die Öffentlichkeit‟ erzeugt, übertragen oder verkauft wird. Damit fallen Kraftwerke, die ihren Strom nicht der Öffentlichkeit, sondern nur einem einzelnen Kunden andienen, nicht unter die Emissionsbestimmungen, sagt die Umweltschutzbehörde. Eine Korrektur der Bundesgesetzeslücke ist politisch nicht in Sicht.

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Einzelne Bundesstaaten könnten allerdings eigene Grenzwertvorschriften haben. Die Staaten dürften sich allerdings seit 1990 im Wesentlichen auf die Bundesmaßnahmen, die rechtlich Vorrang genießen, verlassen haben. Zudem entsteht Wettbewerb zwischen Staaten, die gerne KI-Rechenzentren haben möchten, um die niedrigsten Umweltauflagen für fossile Kraftwerke.

(ds)

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