Sexualstraftäter: US-Richter ordnet Freigabe einiger Epstein-Akten an

vor 23 Stunden 3

BenachrichtigungPfeil nach linksPfeil nach rechtsMerklisteAufklappenAbspielenPauseAbspielenWiederholen

Noch im Dezember sollen die bisher geheimen Protokolle der Grand Jury im Fall Jeffrey Epstein veröffentlicht werden. Das Justizministerium hatte die Freigabe gefordert.

10. Dezember 2025, 19:08 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, Reuters,

Epstein Files
Demonstranten fordern die Veröffentlichung aller Akten im Fall Jeffrey Epstein. © Mehmet Eser/​ZUMA Press Wire/​dpa

Ein Richter hat dem Antrag des US-Justizministeriums auf Freigabe von Unterlagen zum Verfahren gegen den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein stattgegeben. Bis zum 19. Dezember sollen die Protokolle der Grand Jury und Ermittlungsakten veröffentlicht werden, entschied Richard Berman. Er revidierte damit eine frühere Entscheidung, wonach das Material unter Verschluss bleiben sollte.

Berman verwies in seinem jüngsten Beschluss auf ein neues Gesetz, das die Regierung verpflichtet, ihre Akten über Epstein und seine langjährige Vertraute Ghislaine Maxwell herauszugeben. Dieses Gesetz hatte US-Präsident Donald Trump angesichts des zunehmenden Drucks – auch unter seinen Anhängern – unterschrieben.

Die rund 70 Seiten der Grand Jury erhielten kaum neue Erkenntnisse, sagte der Richter. Eine Grand Jury ist eine Gruppe von Geschworenen, die nach der Vorlage von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage in einem Fall erhoben werden kann.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

Gesamten Artikel lesen