Scheidung: „Ich kann nur dringlich davon abraten, etwas zu verschweigen“

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Worauf muss man beim Ehevertrag achten?
Ich rate dazu, einen kurzen Ehevertrag mit klaren Formulierungen abzuschließen. Beispielsweise, in dem man nur den Güterstand regelt. Sobald man stark individuelle Regelungen trifft, steigt das Risiko der Auslegung und der Unwirksamkeit. So sollte man zum Beispiel den Trennungsunterhalt, der während der Zeit der Trennung vor der Scheidung anfällt, besser nicht im Ehevertrag regeln. Früher haben manche da vereinbart, dass maximal die Höhe eines Richtergehalts an den anderen Partner fließen soll. Mittlerweile sagt der Bundesgerichtshof aber, dass man den Trennungsunterhalt nur sehr eingeschränkt regeln darf. Sobald man mehr als 20 Prozent unter dem gesetzlich geregelten Trennungsunterhalt landen würde, wäre die Regelung unwirksam. Was viele übersehen: Ein Ehevertrag kann auch dazu dienen, großzügig zu sein.

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