Russland: Anschlag auf Konzerthalle in Moskau – lebenslange Haft für Terroristen

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Zwei Jahre nach dem Terroranschlag auf eine Konzerthalle bei Moskau mit mehr als 140 Toten sind die vier Angreifer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das meldet die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass aus dem Gerichtssaal.

Weitere elf Angeklagte, von den russischen Sicherheitsbehörden als Helfershelfer eingestuft, erhielten ebenfalls lebenslang. Gegen vier weitere Männer wurden Haftstrafen von 19 bis 22 Jahren verhängt. Einer der als Komplizen Verurteilten bat Tass zufolge darum, zum Kämpfen in die Ukraine geschickt zu werden, um nicht ins Gefängnis zu müssen.

Angehörige von Anschlagsopfern verfolgten die Urteilsverkündigung im Gerichtssaal. Mehrere Angeklagte, die in einem Glaskäfig eingesperrt waren, blickten zu Boden, als der Richter das Strafmaß bekannt gab.

Die vier Männer hatten am 22. März 2024 ein Rockkonzert in der »Crocus City Hall« am Stadtrand von Moskau gestürmt, um sich geschossen und einen Brand verursacht. 149 Menschen kamen bei dem Anschlag ums Leben, einer galt als vermisst, 609 Personen wurden verletzt, wie das russische Ermittlungskomitee mitteilte. Ein Ableger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus Afghanistan nahm den Anschlag für sich in Anspruch.

Begonnen hatte der große Prozess Anfang August vergangenen Jahres, die Militärgerichtskammer zog dafür in das große Gebäude des Moskauer Stadtgerichts um. Trotz des Entsetzens über den wohl größten Terroranschlag in Russland seit Jahren und großem Interesse der Öffentlichkeit wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt.

Die nun verurteilten Haupttäter waren damals bei der Flucht nahe der russischen Stadt Brjansk an der Grenze zur Ukraine und zu Belarus gefasst worden. Anschließend wurden sie der Öffentlichkeit vorgeführt und wiesen Spuren von Misshandlungen auf.

In einem Bericht über systematische Folter in Russland sagte die Uno-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Russland mit Blick auf diesen Fall, dass nicht mehr nur heimlich und versteckt in Hinterzimmern gefoltert werde. Die Verdächtigen seien vor Gericht mit eindeutigen Folterspuren vorgeführt worden, ohne dass der zuständige Richter nach dem Gesundheitszustand der mutmaßlichen Täter gefragt habe, hieß es.

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