Razzia: Ermittler durchsuchen Zentrale der Deutschen Bank

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Cum-Cum bezeichnet Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen verschiedene in- und ausländische Marktteilnehmer durch die vorübergehende Übertragung von Aktien versuchten, die Belastung mit Kapitalertragsteuer zu verringern. Anders als Cum-Ex-Geschäfte zielten sie nicht auf eine Mehrfacherstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden. Allerdings bewerten Gerichte und Ermittlungsbehörden entsprechende Konstruktionen seit Jahren zunehmend kritisch und prüfen in zahlreichen Fällen. Sowohl steuer- als auch strafrechtlich stehen solche Deals auf dem Prüfstand.

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