Die Digitalisierung der Grundsicherung soll Anträge beschleunigen, Bürger entlasten und die Verwaltung effizienter machen. Doch was als moderner Service gedacht ist, erweist sich oft als Hindernisparcours. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Auskunft offenbart deutliche Schwächen bei den digitalen Diensten der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie erhebliche Lücken beim Nachverfolgen analoger Zugänge.
Besonders gravierend sind die Probleme demnach bei der Identifizierung und Anmeldung. Ende April 2025 hatte die BA nach einem Sicherheitsvorfall und auf Basis gesetzlicher Vorgaben des NIS-2-Umsetzungsgesetzes eine verpflichtende Mehrfaktor-Authentifizierung (MFA) eingeführt. Wer sich seither in sein Konto auf jobcenter.digital einloggen will, muss neben Passwörtern auf Verfahren wie biometrische Passkeys, zeitgesteuerte Einmalpasswörter (TOTP) oder die App BA-Secure zurückgreifen.
Viele Leistungsberechtigte scheitern aber an der Technik: TOTP-Generatoren und Passkeys sind strikt an das jeweilige Endgerät gebunden. Wechseln Betroffene das Smartphone oder wollen sie einen PC nutzen, muss die Verifizierung neu eingerichtet werden. Das überfordert User ohne aktuelle Hardware oder tiefe IT-Kenntnisse schnell, was sich auch in den Kundenbewertungen der Jobcenter-App widerspiegelt: Sie schneidet im Vergleich zur allgemeinen App BA-mobil deutlich schlechter ab. Die Bundesregierung räumt ein, dass die MFA sowie ständige Wechsel zwischen App und mobilem Browser zu Frust führen. Sie verweist aber auf aufgestocktes Support-Personal.
Keine Wahlfreiheit beim Übertragungsweg
Auch bei der direkten digitalen Kommunikation stoßen Bürger auf Barrieren. Viele Jobcenter verweigern den Austausch per gewöhnlicher E-Mail und verweisen auf das hauseigene Portal. Die Regierung verteidigt das: Eine rechtssichere E-Mail-Kommunikation erfordere von Nutzern eigene, oft kostenpflichtige Verschlüsselungszertifikate. Das Portal jobcenter.digital sei daher die bevorzugte, kostenfreie und datenschutzkonforme Alternative, die zudem eine automatische Zuordnung in der Behörde erlaube.
Keine Flexibilität gibt es bei der Wahl des Kommunikationswegs: Eine hybride Nutzung – etwa den Bescheid per Post zu empfangen, aber Nachweise digital einzureichen – lehnt die Regierung ab. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sei eine parallele Vorhaltung zweier Kommunikationskanäle für einzelne Personen nicht vorgesehen. Wer auf den Postweg setzt, verliert so die Option der schnellen Online-Übermittlung.
Eine Übersetzung der Online-Antragstrecke oder von Printformularen in andere Sprachen hält das Arbeitsministerium unter Verweis auf Deutsch als Amtssprache ebenfalls für unnötig. Zugleich bleibt unklar, wie es um die analogen Ausweichmöglichkeiten bestellt ist. Wie viele Jobcenter noch frei zugängliche Eingangszonen oder PCs vor Ort anbieten, kann die Regierung nicht sagen. Sie verweist auf die dezentrale Verantwortung.
Den Vorschlag, analoge Zugänge durch Dokumentenscanner in den Eingangszonen auszubauen, lehnt das Arbeitsministerium ab: Das stehe im Widerspruch zum Ziel einer modernen digitalen Verwaltung. Wie viele Menschen auf dem Weg zur digitalen Grundsicherung vorzeitig aufgeben, bleibt mangels Daten zu Abbruchquoten im Dunkeln.
(wpl)












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