Polens Rechtsstaatlichkeit: Urteil im Streit um Verfassungsrichter

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In einem Streit zwischen dem polnischen Präsidenten Karol Nawrocki und der Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Sinne der Regierung entschieden. Diese hatte mit ihrer Mehrheit im Abgeordnetenhaus Sejm sechs neue Verfassungsrichter ernannt. Jedoch will der Präsident, welcher der rechtsnationalen PiS-Partei nahesteht, vier der sechs Richter nicht vereidigen. Die Straßburger Richter entschieden nun, dass die vier Richter ihre Arbeit aufnehmen sollen.

Die Regierung hofft, mit der Ernennung der neuen Richter einen großen Schritt hin zur Entpolitisierung des Verfassungsgerichts zu gehen. Dieses war zu Zeiten der PiS-Regierung zwischen 2015 und 2023 mit deren Parteifreunden besetzt worden. Unter der Führung der PiS-nahen Richter verstieß das Verfassungsgericht bewusst gegen EU-Recht, indem es dieses für nachrangig erklärte. EU-Recht ist aber dem nationalen Recht übergeordnet, das gehört zu den Grundsätzen der EU-Staaten.

Erst im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof über das polnische Tribunal geurteilt, es sei weder unabhängig noch unparteiisch. Die Luxemburger Richter sprachen von einer „beispiellosen Rebellion gegen EU-Recht“. Die Regierung von Donald Tusk, die seit Dezember 2023 im Amt ist, war bislang daran gescheitert, das Gericht zu entpolitisieren. Nun waren die Amtszeiten mehrerer von der PiS-Regierung ernannten Richter ausgelaufen. Das gibt der Regierung die Gelegenheit, durch Neuberufungen die Haltung des Gerichts zu verändern.

Nawrocki lud nur zwei der sechs Richter in seinen Amtssitz zur Zeremonie

Doch Präsident Nawrocki stellt sich quer, die PiS-Partei wirft Tusks Regierung ihrerseits Rechtsbruch vor. Aus Sicht der europäischen Gerichte ist die Sache hingegen eindeutig: Die Rechtsstaatsverstöße gehen auf das Konto der früheren PiS-Regierung. Für die Regierung Tusk ist das trotzdem schwierig. Sie hat versprochen, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen. Die Urteile sind ein Imageschaden für das gesamte Land.

Ministerpräsident Donald Tusk ringt mit Polens rechtem Präsidenten um die richterliche Unabhängigkeit im Land.
Ministerpräsident Donald Tusk ringt mit Polens rechtem Präsidenten um die richterliche Unabhängigkeit im Land. Petros Karadjias/AP/dpa

Im März hatten die Abgeordneten im Sejm mehrheitlich sechs neue Richter für das Verfassungsgericht bestimmt – diese müssen dann ihren Eid vor dem Präsidenten ablegen. Nawrocki lud aber nur zwei der sechs Richter in seinen Amtssitz zur Zeremonie. Die anderen vier wollte er nicht vereidigen. Einmal mehr dachten sich die polnischen Juristen einen kreativen und nie dagewesenen Umweg aus. Alle sechs Richter leisteten ihren Schwur im Sejm in Anwesenheit des Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses – des Sejmmarschalls – und eines Notars. Sie schworen auf den Präsidenten, aber in dessen Abwesenheit, dafür notariell beglaubigt.

Wenig überraschend erkannte der PiS-nahe Vorsitzende des Verfassungsgerichts diese Zeremonie nicht an. Ohne eine Stellungnahme des Präsidenten könne er nichts machen. Die betroffenen Richter wandten sich an den Gerichtshof in Straßburg. Dieser kam zu dem Schluss, dass die Richter nicht an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden dürften.

Ministerpräsident Donald Tusk schrieb auf X, die Entscheidung aus Straßburg sei „eindeutig“. Der Staat sei „verpflichtet, alle Hindernisse zu beseitigen“, welche die Gewählten an der Ausübung ihrer Arbeit hindere. „Angekommen?“, fragte er.

Sein Vorgänger im Amt, der frühere Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, antwortete: „Das größte Hindernis bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit sitzt im Büro des Ministerpräsidenten.“ So weit die Fronten.

Etwas pikant an der ganzen Richterbesetzung ist, dass ursprünglich die von Tusks Partei KO geführte Vorgängerregierung von PiS im Jahr 2015 mit einem hastigen Gesetz auf nicht ganz korrekte Art und Weise zwei Richterposten zu früh besetzt hatte – schon damals mit dem Ziel, PiS-nahe Richter zu verhindern. Deutlich brachialer ging dann die PiS-Regierung vor, in dem sie auch rechtmäßig ernannte Richter nicht anerkannte und statt ihrer Parteifreunde berief.

Wie nun umgehen mit den vier Richtern? Aus der Präsidentenkanzlei kam die Idee, eine Praxis aus PiS-Regierungszeiten zu recyceln: Die Richter könnten Urteile sprechen, aber man würde sie dann einfach nicht im Amtsblatt veröffentlichen. Damit hätten sie keine Geltung. Tusk aber braucht das unabhängige Verfassungsgericht um weitere Rechtsstaatsverstöße aus PiS-Zeiten rückgängig zu machen.

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