Nur 17 Prozent von Unterhaltsschuldnern wiedergeholt: Staat zahlt 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss

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Bund und Länder haben einem Medienbericht zufolge im vergangenen Jahr rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt. Im Vergleich zu 2023 wuchs der ausgezahlte Betrag um 551 Millionen Euro, wie die Funke Mediengruppe unter Berufung auf Zahlen des Bundesfamilienministeriums meldet.

Nur einen kleinen Teil des Geldes konnten sich die Behörden demnach von den eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückholen. Die sogenannte Rückgriffsquote habe 2024 bei 17 Prozent (545 Millionen Euro) gelegen. Damit sei die Quote gegenüber den Vorjahren leicht gesunken, liege aber insgesamt im Schnitt der Jahre seit 2018.

Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich das Geld von den säumigen Elternteilen zurückholen, was in der Praxis aber nur in der Minderheit der Fälle gelingt. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, künftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu machen, die nicht zahlen. Geplant sind unter anderem schärfere Sanktionen, etwa der Führerscheinentzug. (epd)

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