NRWs Polizei modernisiert Datenanalyse: Wer außer Palantir erfüllt Kriterien?

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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) Nordrhein-Westfalen hat die Neuvergabe seines Systems zur „Datenbankübergreifenden Analyse und Recherche“ (DAR II) gestartet. Vorgesehen sind ein Produktiv-, Test- und Entwicklungssystem sowie optional eine zentrale Datenintegrationsplattform. Ziel ist ein skalierbares System für eine „nicht beschränkte Anzahl von Anwendern“, das wachsende Datenmengen performant verarbeiten kann.

Mit der 8. Novelle des Polizeigesetzes NRW ist der Einsatz von KI und Datamining ausdrücklich erlaubt und soll eine zentrale Rolle spielen. Die Plattform soll große, heterogene Datenbestände auswerten und unterschiedliche Quellen zusammenführen. „Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Bereitstellung von Auswertungs- und Analysefunktionalitäten, basierend auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz zu beauftragen“, heißt es vom LZPD. Gleichzeitig bleibt das Verfahren in Teilen intransparent: Der Auftraggeber kann den Namen des erfolgreichen Bieters aus Sicherheitsgründen nach § 134 GWB geheim halten.

Die Teilnahmebedingungen dürften den Kreis potenzieller Anbieter stark einschränken. Gefordert sind unter anderem belastbare Referenzprojekte, bei denen Datenanalysesysteme mehrere Datenquellen integrieren, große Datenmengen verarbeiten und über Jahre hinweg produktiv eingesetzt wurden. KI-Funktionalitäten sind kein Muss, werden aber positiv bewertet. Nach der Eignungsprüfung sollen höchstens fünf Bewerber zur Angebotsabgabe eingeladen werden.

In der Praxis dürfte es für viele Anbieter schwierig sein, diese Anforderungen kurzfristig zu erfüllen. Palantir, dessen Software bereits heute hinter dem bestehenden DAR-System steht, könnte vermutlich weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Die Hürden bei Referenzen, Skalierung und operativem Einsatz sprechen eher für etablierte Anbieter als für neue Marktteilnehmer.

Datenschützer sehen in der jüngsten Reform des Polizeigesetzes erhebliche Risiken für Grundrechte und Verhältnismäßigkeit. Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk kritisierte kürzlich im Interview mit heise online die gesetzlichen Regelungen als zu unbestimmt und warnt: „Das ist alles sehr global galaktisch geregelt.“ Konkret fehle es an klaren Vorgaben, welche Daten unter welchen Voraussetzungen für KI-Training genutzt werden dürfen und wie Betroffene geschützt werden sollen.

Auch grundsätzlich bleibt der Einsatz solcher Systeme umstritten. Bereits zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an datengetriebene Polizeianalysen formuliert. Kritiker sehen weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Unsicherheiten. In der Vergangenheit hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte mehrfach erfolgreich gegen derartige Gesetze in verschiedenen Bundesländern geklagt.

Palantir ist nicht nur technologischer Marktführer im Bereich polizeilicher Datenanalyse, sondern positioniert sich immer mehr politisch. Mit seiner jüngsten Veröffentlichung zu seinem Manifest fordert Palantir eine stärkere Rolle von Technologie für staatliche Sicherheitsinteressen und beschreibt Software als zentralen Machtfaktor moderner Staaten. Kritiker sehen darin den Versuch, politische Debatten aktiv zu beeinflussen.

Gerade in Deutschland ist die Frage, ob Sicherheitsbehörden auf Software eines US-Konzerns mit eigener politischer Agenda setzen sollten, hoch umstritten. Neben Datenschutzbedenken geht es auch um digitale Souveränität und die Kontrolle über sensible Datenbestände.

Die Kombination aus hohen technischen Anforderungen, strengen Referenzkriterien und Geheimhaltungsaspekten könnte den Wettbewerb im Verfahren deutlich einschränken. Gleichzeitig wächst der politische Druck, Alternativen zu etablieren. Ob sich tatsächlich neue Anbieter durchsetzen können oder ob am Ende erneut ein etablierter Player zum Zug kommt, dürfte maßgeblich prägen, wie KI künftig in der Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird.

(mack)

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