No Fakes Act: US-Spielebranche warnt vor Deepfake-Gesetzgebung

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Die Entertainment Software Association (ESA) fordert in einem Brief an den Justizausschuss des US-Senats wesentliche Änderungen am geplanten No Fakes Act. Der Spieleverband fürchtet, dass die Gesetzgebung auch auf Videospielfiguren angewendet werden könnte.

Der No Fakes Act soll erstmals ein bundesweites Recht auf Kontrolle über das eigene digitale Abbild und die eigene Stimme in den USA einführen. Im aktuellen Gesetzentwurf vom 20. Mai macht er Firmen und Einzelpersonen haftbar, wenn sie digitale Kopien von Personen ohne deren Zustimmung verbreiten. Plattformen haften zudem, wenn sie solche Inhalte wissentlich hosten.

In dem Schreiben an die Senatoren Chuck Grassley und Dick Durbin legt ESA-Präsident Stanley Pierre-Louis dar, warum der Entwurf die Spielebranche gefährde: Das Gesetz unterscheide nicht zwischen schädlichen Deepfakes und legitimen digitalen Abbildern wie Spielfiguren. Die ESA ist der US-Branchenverband der großen Spielepublisher.

Bereits in Kraft ist der „Take It Down Act“, der die vorsätzliche Verbreitung intimer Bilder und Videos ohne Zustimmung Betroffener auf Bundesebene unter Strafe stellt und ergänzend zum No Fakes Act wirken soll. Hinter dem Entwurf steht eine für US-Verhältnisse ungewöhnlich breite parteiübergreifende Koalition: Neben der Musikindustrie haben sich auch TikTok, YouTube, OpenAI und Disney für das Gesetz ausgesprochen. Die Spieleindustrie fehlt in dieser Liste.

Ein Problem sieht die ESA in der zu weit gefassten Definition des Begriffs „digitales Abbild“. Spiele wie „Call of Duty“, „Tomb Raider“ oder „Red Dead Redemption“ enthalten zahllose realitätsnah modellierte Figuren. Die Formulierung im Gesetzentwurf lade dazu ein, dass Personen, die zufällig einem dieser Charaktere ähneln, rechtlich gegen einen Spieletitel vorgehen – bei tausenden Hintergrundcharakteren sei das eine realistische Möglichkeit. Solche Klagen würde die Branche wohl gewinnen, schreibt Pierre-Louis. Doch schon der finanzielle Aufwand der Verfahren wäre für viele Studios existenzbedrohend.

Ähnlich heikel sind laut ESA die Haftungsregeln für Entwicklungswerkzeuge. Spielefirmen stellen seit Jahren Charakter-Editoren bereit, mit denen Spieler eigene Figuren gestalten. In Sportspielen werden zudem Hunderte lizenzierte Athleten digital abgebildet. Das Gesetz unterscheide nicht ausreichend zwischen Werkzeugen, die gezielt für Deepfakes entwickelt wurden, und legitimen Tools, die von Dritten missbraucht werden könnten.

Der Verband lehnt das Ziel des Gesetzes nicht pauschal ab: Er fordert engere Formulierungen, die schädliche Nutzungsformen treffen, ohne legitime digitale Schöpfungen zu erfassen. Kompromissvorschläge habe die ESA bereits unterbreitet, schreibt Pierre-Louis. Die Urheber des Entwurfs seien bisher nicht bereit gewesen, auf die spezifischen Einwände einzugehen.

Der No Fakes Act liegt beim Justizausschuss des Senats. Die überarbeitete Fassung vom 20. Mai enthält Ausnahmen für Bibliotheken, Archive und Forschungseinrichtungen sowie Korrekturen für Musik-Streamingdienste.

(dahe)

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