Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) auf Unterlassung ist vom Oberlandesgericht Bamberg abgewiesen worden. Es liege keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern vor. Der Vorsitzende Richter hatte bereits in der vorläufigen Bewertung von einem »klaren Fall« gesprochen.
In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von »15 Prozent auf Alles« beworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.
Die Verbraucherschützer reagierten enttäuscht. »Selbstverständlich hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir werden nun die Urteilsgründe prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden«, sagte VZBV-Referentin Susanne Einsiedler. Die Verbraucherzentrale geht auch gegen andere Händler vor, die spezielle App-Rabatte anbieten. Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September.
Netto zeigte sich erfreut: »Das Urteil bestätigt, dass Netto Marken-Discount allen Kundinnen und Kunden gleichermaßen zusätzliche Preisvorteile über die Netto plus App gewährt«, hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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