Nachlass: Testament, Schenkung, Enterben – Zehn teure Erb-Irrtümer, die Sie vermeiden sollten

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„Mit Vorerbe und Nacherbe hat das nichts zu tun“, erläutert Roglmeier. Tatsächlich führe eine solche Wortwahl dazu, dass der Vorerbe über den Nachlass nicht komplett frei verfügen, sondern diesen nur verwalten und Nutzungen ziehen darf, bis der Nacherbe das Erbe antritt. „Bei Laientestamenten mit solchen Formulierungen braucht es eine gerichtliche Auslegung“, sagt die Anwältin. Ob dabei das zum Tragen komme, was der Erblasser tatsächlich wollte, sei ungewiss.

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