München darf im Univiertel nächtlichen Wegbier-Verkauf verbieten

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München darf im Univiertel den Verkauf von Bier zum Mitnehmen am späten Abend verbieten. »Das von der Stadt München verhängte Verkaufsverbot für sämtliche alkoholischen Getränke zur Mitnahme zwischen 22 Uhr und 5 Uhr wurde vom Gericht für rechtmäßig befunden«, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts der bayerischen Landeshauptstadt mit.

Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in der Nähe des Englischen Gartens ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten. Die Stadt München hatte massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bekommen – über nächtlichen Lärm, Wildpinkeln in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten. Das nahm sie zum Anlass, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot wieder anzudrohen – sollte sich nichts an der Situation ändern.

Zum Start der Freiluftsaison in diesem Jahr hatten sich alle betroffenen Betriebe nach Angaben der Stadt freiwillig dazu verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Plakate appellieren zudem an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. Wirklich viel gebracht hatte das aber zunächst nicht.

Klagen von Kiosken werden erst im September verhandelt

Die Stadt will nun aber nach Angaben einer Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats (KVR) erst einmal das Urteil in weiteren Verfahren abwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Im September verhandelt das Verwaltungsgericht nämlich drei ähnliche Klagen von Kioskbesitzern. Eigentlich hätte dieser Termin ebenfalls schon am Dienstag stattfinden sollen – er wurde aber wegen Krankheit des Anwalts der drei Kläger vertagt.

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