Medizinregister: Psychotherapeuten warnen vor umfangreichen Gesundheitsprofilen

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Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) kritisiert den aktuellen Entwurf des Medizinregistergesetzes scharf und warnt vor einer zunehmenden Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten ohne aktive Zustimmung der Betroffenen. Er fordert die „Beibehaltung echter informierter Einwilligungen“ und kritisiert den Trend zu Widerspruchslösungen wie bei der elektronischen Patientenakte (ePA), bei der Versicherte erst widersprechen müssen, um keine ePA zu haben. „Viele Bürger verstehen schon heute kaum noch, welche Gesundheitsdaten wo gespeichert, verknüpft oder ausgewertet werden. Gerade bei psychotherapeutischen Daten reicht eine bloße Widerspruchslösung aus unserer Sicht nicht aus“, so das DPNW.

Der Entwurf ginge „weit über klassische Forschungsregister hinaus“ und schaffe die Grundlage für eine „immer umfassendere Zusammenführung und Auswertung sensibler Gesundheitsdaten“. Es verweist zudem darauf, dass in psychotherapeutischen Behandlungen oft Themen wie „Traumatisierungen, familiäre Konflikte, Beziehungsmuster, Ängste oder intime biografische Erfahrungen thematisiert“ werden und „bereits der Eindruck zunehmender staatlicher oder institutioneller Datenerfassung“ das für die Behandlung notwendige Vertrauen beeinträchtigen könne. Daher fordert es, dass psychotherapeutische Daten nicht registerübergreifend verknüpft werden können.

Das Netzwerk sieht die Gefahr, dass mit dem Ausbau registerübergreifender Datennutzung und der stärkeren Verwendung der Krankenversichertennummer langfristig umfassende personenbezogene Gesundheitsprofile entstehen könnten. Besonders problematisch sei dies bei psychotherapeutischen Daten, die hochpersönliche Informationen über Traumata, familiäre Konflikte oder intime biografische Erfahrungen enthalten. „Hier entsteht schrittweise eine Infrastruktur, die langfristig erhebliche Auswirkungen auf Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und therapeutische Vertraulichkeit haben kann“, erklärt das DPNW.

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Kritiker sehen zudem eine gesundheitspolitische Entwicklung hin zu einer immer weitergehenden Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung, Steuerung und Qualitätssicherung. Zudem kritisiert das Netzwerk auch KI-gestützte Auswertungen. Dabei wird befürchtet, dass Datenverknüpfungen zwischen Registern, Krankenkassen- und Forschungsdaten schrittweise ausgeweitet werden, während individuelle Einwilligungen und Transparenz für Betroffene an Bedeutung verlieren könnten.

Fachverbände warnen seit Längerem davor, dass die zunehmenden staatlichen oder institutionellen Zugriffsmöglichkeiten das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Behandlern beeinträchtigen könnten. Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, hatte beispielsweise davor gewarnt, dass bestimmte Register oder die Auflockerung der Schweigepflicht dazu führen würden, dass Erkrankte einer Behandlung "kritischer gegenüberstehen könnten". Das würde die Chance auf Hilfe für die erkrankten Menschen verringern und auch die Verhinderung potenzieller Straftaten. Zudem seien psychisch erkrankte Menschen „im Allgemeinen nicht gefährlicher als psychisch 'Gesunde',“, erklärte Berwanger.

Speziell bei geplanten Änderungen im Umfeld der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) hatten Fachverbände bereits vor einer Ausweitung staatlicher Zugriffs- und Vernetzungsmöglichkeiten bei sensiblen Gesundheitsdaten gewarnt.

(mack)

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