Maryland verbietet personalisierte Preise bei Lebensmitteln

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Personenbezogene Daten werden dazu genutzt, Angebote auf die jeweilige Person zuzuschneiden. Das ist vor allem im Interesse der Anbieter. Der US-Staat Maryland versucht nun, bei Lebensmitteln einen Riegel vorzuschieben: Ab Oktober verbietet es Supermärkten, für steuerfreie Lebensmittel aufgrund personenbezogener Daten des Kunden höhere Preise zu verlangen. Dass die neue Vorschrift viel bewirkt, darf angesichts mehrerer Schlupflöcher bezweifelt werden.

Als Erstes fällt die Einschränkung des Verbots auf höhere (!) Preise auf. Das erinnert an irreführende Statt-Preise. Wenn die Nudeln statt marktüblicher 3 Dollar nunmehr 9 Dollar kosten, aber laufend personalisierte Rabatte veranschlagt werden, hat das in vielen Fällen den Effekt höherer Preise. Nach dem Wortlaut der Gesetzesnovelle (SB 387 und HB 895) bliebe das dennoch legal.

Außerdem sollen die neuen Verbraucherschutzbestimmungen keine Wirkung entfalten, wenn der Kunde in die Nutzung seiner Daten eingewilligt hat oder die genutzten Informationen öffentlich bekannt sind. In der Praxis dürfte von dem Verbot also wenig übrig bleiben. Immerhin könnte es eine Verschlimmerung der Preisdiskriminierung, etwa durch immer mehr heimliches Ausspionieren, hintanhalten.

Hinzu kommen Ausnahmen für unterschiedliche Preise nach Angebot und Nachfrage, bei Abonnements, aufgrund der örtlichen Lage (beispielsweise bedingt durch höhere Lieferkosten oder höhere Mietpreise), Aktionspreise, Preisänderungen zwecks Kundenbindung, bei Buchung einer Mitgliedschaft oder freiwilliger Teilnahme in einem Kundenbindungsprogramm.

Welch Mezzïe!

(Bild: Screenshot / waybackmachine)

Generell ausgenommen sind Lebensmittelhändler, deren Geschäftsräumlichkeiten kleiner als 15.000 Quadratfuß (knapp 1.400 Quadratmeter) sind. Keinen Unterschied macht es, ob ein Betrieb die personenbezogenen Daten selbst erhebt oder von Dritten zukauft.

Das Verbot gilt auch für Dritte, die Lebensmittel zustellen, unabhängig von der Größe ihrer eigenen Geschäftsräume. Dieser Teil geht wohl auf die "AI-Powered Price Optimization" des US-Zustelldienstes Instacart zurück. Sogar bei Selbstabholung in der Filiale erhielten unterschiedliche Kunden für das selbe Produkt zur selben Zeit unterschiedliche Preise angezeigt. Kurz vor Weihnachten gelobte Instacart, die KI-Preismanipulation zu stoppen. Dritten bietet die Instacart-Abteilung Eversight die KI-Preisfindung als Dienstleistung wohl weiterhin an.

Eine zweite Klausel der Novelle Marylands untersagt generell die Diskriminierung nach rechtlich anerkannten Kriterien wie Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Das soll für das Anpreisen und Verkaufen jeglicher Gebrauchsgüter und Dienstleistungen samt damit verbundener Vorteile gelten.

Ein Schwachpunkt der gesamten Gesetzesnovelle ist, dass Übervorteilte nicht selbst zu Gericht ziehen dürfen und auch auf anderem Weg keinen Anspruch auf Schadenersatz erhalten. Lediglich die zuständige Behörde darf Verstöße ahnden – und auch das nur, wenn sie einen Lebensmittelhändler- oder -lieferdienst explizit verwarnt hat und dieser seine Praxis nicht binnen 45 Tagen ändert. Erst danach drohen Strafen von maximal 1.000 US-Dollar im Erstfall, höchstens 5.000 Dollar bei Wiederholungstätern.

Beide Kammern des Parlaments Marylands haben sich bereits auf den Gesetzestext verständigt. Das Unterhaus hat ihn schon verabschiedet, die Zustimmung des Oberhauses sowie des Gouverneurs Wes Moore sind Formsache. Die Novelle ist eine Initiative Moores selbst, seine Partei der Demokraten verfügt in beiden Kammern über eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

(ds)

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