Neues Verfahren Kindergeld bald kinderleicht?
Keine lästigen Formulare mehr, dafür Geld direkt aufs Konto von Millionen Eltern: Die Bundesregierung will die Auszahlung des Kindergeldes vereinfachen. Was Sie wissen müssen.
18.03.2026, 14.37 Uhr
Bald ohne Formulare: Das Kindergeld soll ab dem kommenden Jahr antragslos an Eltern ausgezahlt werden
Foto: Antenna / fStop / Getty ImagesDieser Artikel gehört zum Angebot von SPIEGEL+. Sie können ihn auch ohne Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde.
Im Dickicht der deutschen Transfer- und Sozialleistungen ist das Kindergeld noch eine vergleichsweise simple Angelegenheit. Für jedes Kind zahlt der Staat Geld aus, 259 Euro sind es derzeit pro Kind und Monat. Das Einkommen der Bezugsberechtigten spielt dabei keine Rolle.
Nun will die Bundesregierung das Verfahren weiter vereinfachen. Die Auszahlung soll künftig automatisch erfolgen, weil die beteiligten Behörden untereinander kommunizieren und Daten digital austauschen. Bei einer Kabinettssitzung am Mittwoch einigte sich die Bundesregierung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf von Klingbeils Finanzministerium, das Vorhaben wandert damit ins Parlament. Eltern könnten künftig nach der Geburt ihres Kindes »voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen«, verspricht Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Man wolle den Menschen das Leben einfacher machen. Was Sie über die Neuerungen wissen müssen.
Wie ist der Bezug des Kindergelds bislang geregelt?
Um das Kindergeld zu erhalten, ist bislang ein Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Tatsächlich ist das dreiseitige Behördenformular mit Hinweisanhang noch relativ leicht verständlich, anzugeben sind etwa Identifikations- und Kontaktdaten des Antragstellenden sowie des anderen Elternteils, dazu eine Bankverbindung und Angaben zu möglichen Kindern, für die bereits Kindergeld bezogen wird. Etwas komplexer ist das Ausfüllen der vierseitigen »Anlage Kind«, die zusätzlich zum Antrag eingereicht werden muss. Hier müssen Angaben wie die Steueridentifikationsnummer des Kindes sowie zum Kindschaftsverhältnis gemacht werden. Beide Formulare lassen sich bereits jetzt online einreichen.
Was soll sich ändern?
Das Kindergeld soll künftig ohne Antragstellung automatisch ausgezahlt werden, so sieht es der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Möglich wird das durch eine verbesserte Meldekette unter verschiedenen Behörden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird dabei von den Standesämtern über die Meldebehörden über die Geburt eines Kindes informiert, vergibt eine Steueridentifikationsnummer und teilt diese der Familienkasse mit.
Sofern der Familienkasse bereits eine Bankverbindung eines Elternteils bekannt ist, wird die Auszahlung gestartet. Die eigene Kontoverbindung können werdende Eltern bereits jetzt etwa über das Onlineportal Elektronische Steuererklärung (Elster) hinterlegen. Laut Finanzministerium ist die Bürokratieersparnis enorm: Rund 300.000 Erstanträge pro Jahr müssten durch die Automatisierung künftig nicht mehr gestellt werden, heißt es.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun in den Bundestag. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027, ausgerollt werden die Änderungen dann in zwei Stufen. Zunächst soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält. In einem weiteren Schritt soll die antragslose Auszahlung auch für erste Kinder erfolgen.
Was müssen Eltern jetzt beachten?
Wer die eigene Kontoverbindung noch nicht im Elster-Portal hinterlegt hat, muss laut Finanzministerium keine Angst haben, leer auszugehen. »Soweit die Voraussetzungen für eine antraglose Auszahlung des Kindergeldes nicht vorliegen, erhalten die Eltern auch zukünftig ein Begrüßungsschreiben«, heißt es vom Ministerium. Das gilt auch für kompliziertere Kindergeldfälle, etwa bei Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen oder Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie sollen mit dem Begrüßungsschreiben über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten digitalen Kindergeldantrag gelangen, den sie dann selbst ergänzen und abschicken müssen.
Welche und wessen Daten den Behörden vorliegen, hat künftig auch Einfluss darauf, an wen das Kindergeld letztlich ausgezahlt wird. Ist von beiden Elternteilen nur eine Bankverbindung bekannt, wird das Kindergeld an diese ausgezahlt.
Mussten Eltern bislang angeben, an welches Elternteil das Kindergeld ausgezahlt wird, wird die Familienkasse bei der antragslosen Auszahlung künftig eine Vorauswahl treffen: Sind die Bankverbindungen beider Elternteile bekannt, wird das Kindergeld an die Mutter ausgezahlt. Hintergrund dieser Standardeinstellung ist, dass bislang rund drei Viertel aller Kindergeldberechtigten weiblich sind. Eltern können das mit einem Hinweis an die Familienkasse allerdings ändern.
Welche Voraussetzungen müssen Eltern erfüllen?
Grundvoraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt und mindestens ein Elternteil auch hierzulande arbeitet. Die Behörden werden zudem weiterhin prüfen, ob ein Anspruch auf Kindergeld überhaupt vorliegt. Die »etablierten und ständig weiterentwickelten Mechanismen, um ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen zu verhindern«, kämen weiter zur Anwendung, so das Finanzministerium.
In der Vergangenheit hatte es wiederholt Fälle gegeben , in denen Kindergeld ausgezahlt wurde, obwohl die Bezugsberechtigten gar nicht mehr an ihren Meldeadressen wohnten. Der Staat überwies dadurch Millionensummen an Sozialbetrüger.
Warum gibt es die Änderung?
Die Gesetzesänderung war bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgeschrieben worden und entspricht einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform . Mit der Gesetzesänderung wird das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt. Demnach müssen Daten gegenüber den Behörden nur einmal angegeben werden. Das Ziel: Künftig sollen die Daten zwischen den Behörden wandern – nicht mehr die Bürger.
Vereinfacht werden soll auch die Organisation und Beantragung des Elterngeldes, das heute im Auftrag des Bundes von den Ländern von 300 unterschiedlichen Stellen verwaltet wird.
Was kostet das Kindergeld den Staat?
Laut Statistischem Bundesamt wurde das Kindergeld im vergangenen Jahr insgesamt 55,32 Milliarden Euro für rund 17,6 Millionen Kinder ausgezahlt, bezugsberechtigt sind derzeit rund 10,4 Millionen Menschen. Der überwiegende Anteil der Bezugsberechtigten hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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