Justin Baldoni: Gericht spricht Blake Lively Erstattung der Anwaltskosten zu

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Justin Baldoni, 42, muss die Anwaltskosten von Blake Lively, 38, im Rechtsstreit der beiden Schauspieler übernehmen. Das hat ein kalifornisches Gericht am Freitag entschieden. Entgegen Livelys Forderung muss Baldoni jedoch keinen Schadensersatz an sie zahlen, nachdem seine Verleumdungsklage gegen sie abgewiesen worden war.

In seiner Entscheidung bezog sich der Richter auf ein kalifornisches Gesetz, das Opfer von sexueller Belästigung vor Vergeltungsklagen schützt, die die Betroffenen einschüchtern sollen.

Einigung kurz vor Prozessbeginn

Erst vor einem Monat hatten Lively und Baldoni einen schlagzeilenträchtigen Rechtsstreit beigelegt. Im Anschluss argumentieren die Anwälte Livelys, dass die Verleumdungsklage Baldonis gegen Lively eine nach kalifornischem Recht verbotene Vergeltungsmaßnahme darstelle. Die Anwälte Baldonis wiesen die Forderungen laut der Nachrichtenagentur AFP zurück.

Lively und Baldoni hatten für den Film »Nur noch ein einziges Mal« zusammengearbeitet. Sie spielten die Hauptrollen, Baldoni war zudem Regisseur. Nach den Dreharbeiten hatte Lively sich über Baldonis Verhalten am Set beschwert und Klage eingereicht. Sie warf ihm unter anderem vor, er habe ständig über sein Sexualleben gesprochen. Außerdem habe Baldoni versucht, Sexszenen in den Film einzubauen, die nicht im Drehbuch standen und denen Lively nicht vorab zugestimmt hatte.

Richter wies Baldonis Klage ab

Zudem habe Produzent Jamey Heath die Schauspielerin beim Umziehen beobachtet, obwohl sie ihn gebeten habe, sich wegzudrehen. Auch gegen ihn reichte die aus der Serie »Gossip Girl« bekannte Lively Klage ein. Und die Schauspielerin warf Baldoni vor, eine Schmutzkampagne gegen sie gestartet zu haben, um ihren Ruf zu ruinieren.

Daraufhin verklagte Baldoni seine Kollegin und deren Ehemann, Hollywoodstar Ryan Reynolds, wegen Verleumdung; darüber hinaus die »New York Times«, die darüber berichtet hatte. Er forderte von dem Promipaar mindestens 400 Millionen Dollar (350 Millionen Euro) Schadensersatz. Im Juni des vergangenen Jahres wies ein US-Richter die Klage Baldonis ab. Der Streit war von beiden Seiten massiv in der Öffentlichkeit ausgefochten worden.

Anfang April waren auch etliche von Livelys Vorwürfen vom Gericht abgewiesen worden, darunter Vorwürfe sexueller Belästigung. Nur noch drei von zunächst 13 Punkten sollten am Ende Gegenstand des Prozesses sein, unter anderem Vertragsbruch und Rufschädigung.

Beide Seiten bezeichneten die neueste Entscheidung des Gerichts jeweils als Erfolg für sich. Livelys Anwälten zufolge zeige die Entscheidung, dass die Schauspielerin ihre Vorwürfe nach bestem Wissen und Gewissen erhoben habe, und es keine Beweise gebe, dass sie böswillig gehandelt habe. Baldonis Anwalt sagte, Lively sei damit gescheitert, mehr als 300 US-Dollar Schadensersatz zu erhalten.

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