Islamischer Staat: Vier Jahre Haft für deutsche IS-Heimkehrerin aus Oberfranken

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Das Oberlandesgericht München hat die gebürtige Oberfränkin Lydia G. wegen ihrer Beteiligung an der Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) in Syrien zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass die konvertierte Muslimin die Fürsorge- und Erziehungspflicht für ihre drei Kinder verletzt hat, weil sie mit ihnen nach Syrien ausreiste und somit großen Gefahren aussetzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft könnten noch Revision einlegen.

Lydia G. habe sich laut Gericht unter anderem dadurch am IS beteiligt, indem sie »ihre kämpfenden Ehemänner durch Führung des Haushalts unterstützte und ihre Kinder im Sinne der Ideologie des IS – die sie selbst leidenschaftlich teilte – erzog«.

Dies hatte die Angeklagte im Verfahren bestritten und sich als »maximal verblendetes« Opfer der IS-Propaganda bezeichnet. Sie könne die Radikalisierung nicht mehr nachempfinden und wolle sich ausdrücklich davon distanzieren. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht ihr Geständnis sowie den Umstand, dass sie zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Verfahren betont, Lydia G. sehe den bewaffneten Dschihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen an und lehne die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung ab.

Mit der Jugendliebe zum IS

2003 lernte die damals 15-Jährige im Urlaub den 19-jährigen Tunesier Mouadh kennen. 2008 heiratete das Paar und lebte später nahe Bamberg. »Mo war meine große Liebe«, sagte die jetzt 38-Jährige im Prozess. Laut Anklage war die Frau aus Strullendorf (Landkreis Bamberg) Ende September 2014 mit ihren drei Kindern über die Türkei ins syrische Bürgerkriegsgebiet gereist. Sie folgte ihrem Mann, der vorgefahren war, um dort für den IS zu kämpfen.

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