Welche Probleme jetzt häufiger auftauchen, das skizziert Verfassungsschutzpräsident Sinan Seelen an einem Beispiel: Ein Wissenschaftler, der aus einem autoritär regierten Land stammt, arbeitet in einem deutschen Unternehmen an der Entwicklung einer bedeutenden Erfindung mit. Das Gerät fällt aufgrund eines Bedienungsfehlers aus, wird repariert, fällt wieder aus. Wenig später erfährt das Unternehmen, dass seine Erfindung in dem Herkunftsland des Mitarbeiters zum Patent angemeldet wurde. „Was tun Sie?“, fragt Selen das Publikum. In solchen Fällen könnten sich die Unternehmen an den Wirtschaftsschutz seiner Behörde wenden, dem Bundesamt für Verfassungsschutz.
Ein Saal am Brandenburger Tor, Selen hat zusammen mit dem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) eingeladen. Politiker, Managerinnen, Fachleute und Wirtschaftsvertreter debattieren, wie Unternehmen und Infrastruktur besser geschützt werden sollen vor dem, was Firmen mehr und mehr zu schaffen macht: Angriffe, vor allem aus feindselig gesinnten Ländern wie Russland. Der Schaden ist enorm. Laut dem Branchenverband Bitkom entsteht der deutschen Wirtschaft durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage jedes Jahr ein Schaden von etwa 289 Milliarden Euro. Darunter, sagt Innenstaatssekretär Christoph de Vries, seien Kriminelle, aber der Anteil ausländischer Geheimdienste an den Attacken sei stark gewachsen. Laut Bitkom-Studie von sieben Prozent 2023 auf 28 Prozent vergangenes Jahr. Die Hauptakteure sind Russland, aber auch China und andere Länder östlich der EU.
„Wir in Deutschland gehören zu Russlands Primärzielen“, sagt der Chef des Verfassungsschutzes
Die Lage verschärft sich seit Jahren. Deshalb diskutiert die Politik derzeit verstärkt, welche zusätzlichen Möglichkeiten die Sicherheitsbehörden bekommen sollen. Die Macht der Dienste soll ausgeweitet werden, entsprechende Gesetzentwürfe für Verfassungsschutz und weitere Sicherheitsbehörden wie den BND sind unterwegs. „Wir in Deutschland gehören zu Russlands Primärzielen“, sagt Selen. Ziel sei es, Deutschland zu schwächen, weil es eine zentrale Rolle in der EU spiele, in der Nato und bei der Unterstützung der Ukraine. Selen will, dass „auf hybride Angriffe tatsächlich reagiert werden kann“. Er will, dass der Verfassungsschutz nicht nur zusehen und warnen, sondern abwehren und zurückschlagen darf. In diese Richtung gehen auch die Überlegungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Auf den Podien und in den Redebeiträgen sind sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung weitgehend einig: Behörden und Wirtschaft müssten enger zusammenarbeiten, um deutsche Unternehmen zu schützen. Wie weit aber darf diese Zusammenarbeit gehen? Etwa bei der Überprüfung von Bewerbern oder Beschäftigten, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, die in sensiblen Bereichen von Infrastruktur oder Rüstung tätig sind? „Wir müssen die Leute stärker durchleuchten“, sagt VSW-Präsident Johannes Stümpfel mit Blick auf Sabotageakte in Unternehmen. Dies müsse eine andere Bedeutung erhalten, weil Saboteure großen Schaden anrichten könnten.
Damit könnten mehr Beschäftigte gründlicher als bisher überprüft werden. Sie könnten als Bewerber scheitern oder von einer Aufgabe abgezogen werden, weil eine Sicherheitsbehörde etwas gefunden hat, das auf eine Gefahr hindeutet. Ist das transparent? Erfährt ein Bewerber überhaupt davon? Innenstaatssekretär de Vries sagt zwar, man gehe in der Zusammenarbeit mit den Unternehmen „neue Wege, die nicht ganz so verwaltungstypisch sind, wie wir sie kennen“. Er macht aber auch klar, dass dies schon datenschutzrechtlich ein heikles Thema ist. Man werde keine flächendeckenden Überprüfungen von Mitarbeitenden anbieten können, sagt de Vries. „Aber wir prüfen, welche datenschutzkonformen Überprüfungen hier stattfinden können.“
Hohe Hürden durch den Datenschutz
Womöglich findet dieser Austausch zur Zuverlässigkeitsprüfung auch zwischen Unternehmen statt. In der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten „Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie“ heißt es, das Innenministerium wolle prüfen, ob dies „ohne Mitwirkung von Behörden“ geschaffen werden könne. Die Strategie war zusammen mit Wirtschaftsvertretern erarbeitet worden.
In Deutschland, wo der Datenschutz traditionell weit oben angesiedelt ist, könnte dies einige Kritik hervorrufen. Verfassungsschutzpräsident Selen sieht an dem Punkt dennoch Änderungsbedarf. „Man darf nicht leichtfüßig dazu kommen, hochsensible Daten einfach zu teilen“, sagt Selen. Aber: Der Verfassungsschutz müsse Unternehmen sensible Daten übermitteln dürfen. Hierfür würden im Gesetz bisher „hohe Hürden“ gelten. Nun müsse man sich genau überlegen, wie man eine Balance finde zwischen Datenschutz und dem staatlichen Schutzauftrag auch für Unternehmen.








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