Die Bundesregierung will den Glasfaserausbau und den Abschied von alten Kupferkabeln beschleunigen. Das sind Kernpunkte eines Änderungsentwurfs für das Telekommunikationsgesetz (TKG), auf das sich das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch verständigt hat.
„Unser Land hat großen Aufholbedarf. Wir waren bislang zu langsam, zu umständlich und zu bürokratisch. Was wir brauchen, sind mehr Tempo und weniger Bürokratie“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. „Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes bündeln wir eine Vielzahl an gezielten Maßnahmen, um Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen.“
Recht auf Vollausbau
Um die Migration von Kupfer zu Glasfaser zu beschleunigen, will die Bundesregierung vor allem den Ausbau von Glasfaserleitungen in den Gebäuden (Netzebene 4) anregen. Hierfür sind gleich mehrere Maßnahmen vorgesehen: Vor allem sollen Anbieter das „Recht auf Vollausbau“ erhalten. Wer erstmals Glasfaser bis zum Kunden verlegt, soll das auch in anderen Haushalten des Gebäudes dürfen.
Dafür sollen die Netzbetreiber bei den Eigentümern ein Ausbauvorhaben anmelden und ein Angebot vorlegen, heißt es in dem aktuellen Entwurf . Eigentümer haben dann zwei Monate Zeit für eine Entscheidung, den Ausbau selbst durchzuführen oder das Angebot anzunehmen. Die Unternehmen sind verpflichtet, tatsächlich binnen 20 Monaten Glasfaser im Haus zu verlegen.
Widersprechen dürfen Eigentümer nur im Ausnahmefall und mit sachlicher Begründung, etwa wenn der Anbieter vorhandene Kabelschächte nicht nutzen möchte.
Im Gegenzug für das Erstausbaurecht müssen die ausbauenden Unternehmen nach dem Willen der Bundesregierung auch ihre Konkurrenz auf die Fasern lassen. Dafür sieht der Gesetzentwurf ein einmaliges Entgelt von 60 Euro (netto) vor, das Diensteanbieter beim Netzbetreiber für den Zugang zu einem Haushalt entrichten sollen. Die Regelung soll verhindern, dass in den Gebäuden parallele Infrastrukturen entstehen.
Umlage auf Betriebskosten
Ändern will die Bundesregierung auch die Bedingungen, nach denen Immobilienbesitzer die Kosten für die Hausnetze als Betriebskosten auf Mieter umlegen können. Da die Kosten häufig mehr als 300 Euro pro Haushalt betragen, mussten Gebäudebesitzer bisher mindestens drei Angebote für den Ausbau einholen und das wirtschaftlichste auswählen. Diese Pflicht soll wegfallen.
Bisher dürfen Vermieter maximal 60 Euro pro Jahr und Haushalt als „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ auf die Betriebskosten umlegen – und das höchstens fünf Jahre lang, in Ausnahmefällen auch neun Jahre. Diese Ausnahme soll nun zur Regel werden. Zugleich ist damit der Plan des Digitalministeriums vom Tisch, die Umlage für zwölf Jahre zu erlauben.
Diese Maßnahmen sollen auch die Wohnungswirtschaft vom Glasfaserausbau überzeugen. Es soll für Gebäudebesitzer attraktiver werden, selbst in die Netze im Haus zu investieren und diese dann den Telekommunikationsunternehmen zur bezahlten Nutzung bereitzustellen. Bislang war eines der Hauptprobleme des Ausbaus jedoch die fehlende Überzeugungskraft bei Kunden.
Ausbaubeschleunigung
Auch Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden, damit etwa neue Mobilfunkmasten schneller gebaut und ans Netz gebracht werden können.
Die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes wird nun durch Bundestag und Bundesrat weiter beraten. Da parallel auf europäischer Ebene mit dem Digital Networks Act eine ebenfalls die Ausbausystematik und -regulatorik betreffende gesetzliche Überarbeitung in vollem Gange ist, wird die jetzige TKG-Novelle nur bei zügiger Verabschiedung eigene Wirkung entfalten können.
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(vbr)











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