Während des Elterngeldbezugs prüft die Elterngeldstelle, ob weiterhin Einkommen erzielt wird. Und hier kann der Firmenwagen zum Problem werden: Besteht weiterhin die Möglichkeit zur privaten Nutzung, wird der geldwerte Vorteil als laufendes Einkommen gewertet – selbst dann, wenn das Fahrzeug tatsächlich kaum oder gar nicht genutzt wird. „Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die Nutzungsmöglichkeit. Allein das Nutzungsrecht kann bereits als Einkommen gewertet werden“, so Ralf Thesing vom Bund der Steuerzahler.

vor 2 Stunden
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