Berliner Freibäder dürfen ihre Besucher filmen und Ausweise kontrollieren. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und gab damit den Bäderbetrieben recht. Die Bäder hatten gegen eine Verwarnung der Berliner Datenschutzbeauftragten geklagt.
Der Richter sagte zur Begründung, die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras an den Eingängen und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen seien gering. Hingegen seien die vielen eingeführten Maßnahmen für mehr Sicherheit 2023 erforderlich gewesen, um die Tumulte und Schlägereien einzudämmen. Das zeige sich am Rückgang der strafrechtlich relevanten Vorfälle von 2023 auf 2024. Welche der vielen Maßnahmen für mehr Sicherheit gesorgt hätten, sei allerdings nicht »trennscharf« festzustellen.
Der Sprecher der Datenschutzbeauftragten Meike Kamp kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann zu entscheiden, ob ein Antrag auf eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werde.
Die Datenschutzbeauftragte hatte die Verwarnung gegen die Bäderbetriebe 2025 ausgesprochen. Sie beanstandete, dass die Bäder nicht nachgewiesen hätten, dass die Maßnahmen geeignet und erforderlich seien. Es sei unverhältnismäßig, dass jeder Badegast ohne Einwilligung gefilmt würde.
Zudem würden Kameras an Eingängen keinen Randalierer später am Becken von seiner Aggression abhalten. Nur drei Mal habe die Polizei in drei Jahren Videoaufnahmen abgefragt, um Täter zu identifizieren. Weil die gezeigten Ausweise nicht mit den Listen der Hausverbote abgeglichen würden, sei auch diese Maßnahme wirkungslos.
Zu den Maßnahmen gehörten neben den Kameras in Kreuzberg, Neukölln, Pankow und im Bad am Insulaner und den Ausweiskontrollen auch:
mehr Wachleute, mobile Polizeiwachen vor den Bädern
höhere Zäune
geschlossene Rutschen und Sprungtürme
eine schnelle Schließung bei drohender Überfüllung
Sportangebote für Jugendliche
Deeskalationstraining für Bademeister
mehr Hausverbote
Online-Tickets, um Wartezeiten zu verkürzen.
Vor Gericht betonte die Anwältin der Bäderbetriebe, die Gefahrenabwehr wiege schwerer als die Bedenken wegen des Datenschutzes. Die Sicherheitslage habe sich deutlich verbessert, nachdem die Maßnahmen eingeführt worden waren. Zudem würden die Ausweise nur gesichtet und die Daten nicht erfasst. Die Anforderungen der Datenschutzbeauftragten seien »realitätsfern und der Situation nicht angemessen«.

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