Flughafen Leipzig: Erneut Sammelabschiebung nach Afghanistan

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Die Bundespolizei hat erneut ausreisepflichtige Afghanen mit einem vom Bundesinnenministerium organisierten Charterflug in ihr Herkunftsland gebracht. In der Maschine, die in der Nacht auf Dienstag vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung Kabul startete, befanden sich 23 afghanische Männer. Bei den Abgeschobenen handelte es sich laut Bundesinnenministerium „großenteils um Straftäter, die wegen schwerer Vergehen verurteilt wurden“, darunter Sexualstraftaten und Körperverletzung. Der grünen Bundestagsabgeordneten Schahina Gambir zufolge zählten aber auch „mindestens fünf Nicht-Straftäter“ dazu.

Die Bundesregierung hatte den Bundesländern Anfang Juli mitgeteilt, dass Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr auf Straftäter und sogenannte Gefährder beschränkt werden müssten. Davon betroffen sind in der Regel junge alleinstehende Männer, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die ausreisepflichtig sind. Bereits bei einer Sammelabschiebung Ende Juli war ein Afghane ohne Vorstrafe an Bord.

Dobrindt hat bis zu drei Flüge pro Monat angekündigt

Am Dienstag schrieb Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf der Plattform X: „Unsere Gesellschaft hat ein eindeutiges Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen müssen.“ Außerdem müsse, wer kein Aufenthaltsrecht hat, damit rechnen, Deutschland verlassen zu müssen. „Diesen Kurs setzen wir konsequent um“, fügte er hinzu.

Im Juni hatte Dobrindt angekündigt, die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan zu erhöhen. Bis zu drei Charterflüge pro Monat sollten möglich sein. Seit dem Regierungswechsel wurden knapp 230 Männer nach Afghanistan abgeschoben.

Die erste Sammelabschiebung nach der Machtübernahme der Taliban hatte noch die Ampelregierung im August 2024 organisiert. An Bord befand sich damals unter anderem der Haupttäter der Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen 2019 im baden-württembergischen Illerkirchberg. Zwei Mittäter wurden laut dem baden-württembergischen Justizministerium bei weiteren Flügen im Juli 2025 und im Februar 2026 nach Afghanistan abgeschoben.

Berlin plant „aktuell nicht“, auch Nicht-Straftäter abzuschieben

Von solchen Einzelfällen abgesehen, geben sich die Bundesländer zurückhaltend, wenn es um genauere Informationen über die Insassen der Afghanistan-Flüge geht. Das bayerische Innenministerium zum Beispiel sagt über die bisher in diesem Jahr abgeschobenen Afghanen lediglich: „Bei allen 31 Rückgeführten handelt es sich um Straftäter. Zu den begangenen Straftaten zählen unter anderem Sexualdelikte, Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Eigentumsdelikte sowie Schleuserkriminalität.“ Der Berliner Senat, 
teilt mit, dass in diesem Jahr eine Person mit afghanischer Staatsbürgerschaft abgeschoben worden sei. „Die Person wurde unter anderem wegen eines schweren Gewaltverbrechens zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Herausgabe weiterer Informationen stehen Gründe des Persönlichkeitsschutzes entgegen.“

Was die Abschiebung von Nicht-Straftätern betrifft, legen sich wenige Bundesländer fest. Berlin teilt mit, dass eine Ausweitung des Personenkreises „aktuell nicht geplant“ sei. Bayern und Baden-Württemberg wollen „priorisiert“ Straftäter abschieben. Das bayerische Innenministerium betont dabei, dass abgelehnte Asylbewerber, denen nach Feststellung des Bundesamts für Migration und von Verwaltungsgerichten keine Gefahr in ihrem Herkunftsland drohe, Deutschland verlassen müssten. „Bestenfalls kommen sie dieser Rechtspflicht freiwillig nach, andernfalls werden sie rückgeführt.“ Entscheidendes Kriterium sei die „vollziehbare Ausreisepflicht, nicht eine etwaige strafrechtliche Verurteilung“.

Mehrere Dutzend Demonstranten hatten in der Nacht auf Dienstag am Flughafen gegen die Abschiebung protestiert. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Praxis grundsätzlich. „Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, in dem Verfolgung, willkürliche Inhaftierung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen“, betonte etwa Amnesty International im Juli.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte im März 2025 empfohlen, keine Rückführungen nach Afghanistan „bis zu einer grundlegenden Änderung der Menschenrechtslage vor Ort“ durchzuführen und „das internationale Ansehen der de-facto Regierung der Taliban nicht durch die Aufnahme von direkten oder indirekten Verhandlungen über Rückführungen zu stärken“. Als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention dürfe Deutschland Menschen nicht in Länder abschieben, in denen ihnen Folter oder eine unmenschliche Behandlung drohten. Das gelte auch für Straftäter und Gefährder.

Die Bundesregierung erkennt die Taliban, die vor fünf Jahren die Macht in Kabul übernommen hat, nicht als legitime Regierung an. Sie führt aber Gespräche mit dem Regime, um Abschiebungen zu ermöglichen.

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