F.A.Z. Exklusiv: Regierung zwingt Streamer: Acht Prozent für deutschen Film

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Über kaum ein anderes Subventionsmodell der deutschen Filmwirtschaft wurde in den vergangenen Jahren so leidenschaftlich gestritten wie über eine Investitionsabgabe öffentlich-rechtlicher und privater Sender und Plattformen für den Film. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Förderung der Filmbranche auf 250 Millionen Euro jährlich fast zu verdoppeln. Die Freigabe der Mittel machte das SPD-geführte Bundesfinanzministerium jedoch davon abhängig, dass Plattformanbieter gezwungen werden, in den deutschen Film zu investieren. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer tendierte anfangs zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung, dann gab er dem massiven Druck des Finanzministeriums und der Produzenten nach. Nun kommt das „Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz“, der Entwurf liegt der F.A.Z. vor.

Danach besteht für in- und ausländische Unternehmen, die audiovisuelle Mediendienste auf Abruf in Deutschland anbieten, die Pflicht, acht Prozent des in Deutschland erzielten Nettoumsatzes, beziehungsweise des auf die Mediatheken entfallenden Programmetats, in hiesige Produktionen zu stecken. ARD und ZDF sind von dieser Zwangsvorgabe ebenso betroffen wie Amazon, Netflix oder Disney+. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Vorjahresnettoumsatz. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern sind die Programmkosten des Vorjahres inklusive Ausstrahlungskosten maßgebend. Umsätze durch Nachrichten, aktuelle Berichterstattung, Sportsendungen sowie Eigenproduktionen werden nicht berücksichtigt. Kinderfilme und Kinoproduktionen erhalten einen Bonus.

Neben der finanziellen Verpflichtung sieht der Referentenentwurf zusätzliche inhaltliche Quoten vor. Von den acht Prozent des Nettoumsatzes oder der Programmkosten müssen mindestens 60 Prozent in neue europäische Werke investiert werden, 80 Prozent in Werke, die eine deutsche kulturelle Prägung aufweisen, und mindestens 70 Prozent in Produktionen unabhängiger Filmhersteller. Streaminganbieter können von diesen Quoten abweichen, wenn sie sich zu Investitionen von mindestens zwölf Prozent verpflichten. Allerdings muss dazu eine sogenannte Branchenvereinbarung getroffen werden, bei der die Produzenten mitentscheiden.

Die Verpflichtung zugunsten der unabhängigen Filmhersteller ist mit Vorgaben zu Rechterückbehalten und Rechterückfall verknüpft. Demnach dürfen ausschließliche Rechte für eine erste Nutzungsphase nur befristet übertragen werden. Die Dauer richtet sich nach der Höhe des Eigenanteils des Herstellers, wobei Förderungen aus steuerfinanzierten Bundesmitteln als Eigenanteil des Herstellers zu werten sind. Aber selbst Produktionen ohne Eigenanteil und ohne aus Bundesmitteln gewährte Förderung, bei denen der Hersteller jedoch die wesentlichen Rechte einbringt, unterliegen einem Rechterückfall.

Die Verknüpfung einer Investitionspflicht mit der Rechteverwertung haben die Sender und Plattformen als unangemessen und massiven Eingriff in ihre Geschäftshoheit kritisiert. Es ist aber eine zentrale Forderung der Produzenten. Das geplante Gesetz orientiert sich an der Richtlinie für Audiovisuelle Medien (AVMD) der EU, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Medienanbieter zu Direktinvestitionen zu verpflichten. Die Abrechnung und Kontrolle der Bestimmungen ist mit einem personellen Mehraufwand bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und zusätzlichen Kosten von mehr als einer Million Euro verbunden. Nach der Abstimmung der betroffenen Ministerien wird das Bundeskabinett in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf verabschieden, zu dem eine Anhörung der Branche und anschließend die Diskussion und Abstimmung im Bundestag stattfinden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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