„Euro-Office“: OnlyOffice wirft Projekt Lizenzverletzungen vor

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Ionos, Nextcloud und weitere Partner arbeiten gemeinsam an einer quelloffenen Office-Suite mit dem Namen „Euro-Office“, die als Microsoft-Alternative gedacht ist und digitale Souveränität fördern soll. Dazu setzen sie auf das ebenfalls quelloffene OnlyOffice, das sie dafür geforkt haben. Nachdem Euro-Office am vergangenen Freitag angekündigt wurde, meldet sich nun OnlyOffice zu Wort – und wirft dem jungen Projekt Lizenzverletzungen vor.

In einem Blog-Beitrag macht OnlyOffice seinen Ärger öffentlich. Euro-Office setze von OnlyOffice abgeleitete Technologie unter Verletzung der Lizenzbedingungen und internationalem Recht zu geistigem Eigentum (International Intellectual Property Law) ein. OnlyOffice unterliegt der AGPL-v3-Lizenz (GNU Affero General Public License v3) und stellt weitere Bedingungen, um Transparenz und angemessene Quellenangaben sicherzustellen. Laut OnlyOffice gehören dazu das Beibehalten der OnlyOffice-Markenzeichen in abgeleiteten Werken, Bereitstellen angemessener Quellenangaben zur Original-Technologie und dem vollständigen Befolgen von Open-Source-Auflagen zur Verteilung der Software.

OnlyOffice zitiert einen namentlich nicht genannten Anwalt, der sich auf die Sektion 7 der AGPL v3 bezieht. Demnach dürfen Urheberrechtsinhaber ausdrücklich zusätzliche Bedingungen stellen, die im Falle von OnlyOffice die Verpflichtung, das ursprüngliche Produktlogo beizubehalten (Sektion 7(b)) sowie die Verweigerung jeglicher Rechte zur Nutzung der Marken des Urheberrechtsinhabers (Sektion 7(e)) umfassen. Diese Zusätze seien am 25. Mai 2021 zur Lizenz ab Zeile 655 ergänzt worden.

Argumente, dass abgeleitete Arbeiten unter einer „reinen“ AGPL-v3-Lizenz verbreitet und dabei zusätzliche Bedingungen in der Sektion 7 entfernt werden dürfen, seien demnach rechtlich unbegründet. Die AGPL v3 erlaube keine selektive Anwendung, sondern verlange entweder die Anerkennung als Ganzes einschließlich zusätzlicher Bedingungen oder führe nicht zur Erlangung von Nutzungsrechten an der Software. „Die Einstufung solcher zusätzlichen Bedingungen als ‚nicht durchsetzbar’ oder ‚nicht verpflichtend’ ändert nichts an ihrem rechtlichen Charakter“, ergänzt der OnlyOffice-Anwalt.

Auf Anfrage von heise online bezieht Nextcloud Stellung zu den Vorwürfen: „Wie OnlyOffice selbst angibt, handelt es sich bei seinem Produkt um Open Source. Forks sind ein zentraler Bestandteil des Open-Source-Ökosystems und ausdrücklich vorgesehen, um Weiterentwicklung, Anpassung und auch alternative Governance-Modelle zu ermöglichen. Das Projekt hat die rechtliche Einordnung transparent im öffentlichen Repository dokumentiert.

Diese Meinung wird auch von der Free Software Foundation, der Hüterin der AGPL- und GPL-Lizenzen geteilt. Die rechtliche Situation wurde auch mit Bradley M. Kuhn, dem Erfinder der AGPL Lizenz, diskutiert und er unterstützt unsere rechtliche Einschätzung zu 100 Prozent.“ Ionos antwortete auf unsere Nachfrage, dass das Unternehmen sich dieser Stellungnahme ausdrücklich anschließt.

(dmk)

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