EU-Ombudsfrau rügt Brüssel: Von der Leyen darf Chats nicht automatisch löschen

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Nach der Pfizergate-Affäre um geheime Impfstoffdeals per SMS sieht sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erneut scharfer Kritik wegen ihres Umgangs mit digitaler Kommunikation ausgesetzt. Die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho hat eine offizielle Rüge gegen die Brüsseler Regierungsinstitution ausgesprochen und einen gravierenden „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ festgestellt. Grund: Von der Leyen und weitere hochrangige Kommissionsmitglieder nutzen systematisch Funktionen zur automatischen Löschung von Nachrichten auf verschlüsselten Messengern wie Signal. Politisch brisante Absprachen verschwinden so – offenbar bewusst – im digitalen Nirwana.

Auslöser der Untersuchung war der Antrag eines Journalisten Anfang 2024, der Einsicht in eine Handy-Nachricht verlangte. Es drehte sich um eine Mitteilung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron an von der Leyen, in der es um das umstrittene Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten ging. Als die Kommission mit Verzögerung endlich antwortete, lautete die lapidare Begründung für die Verweigerung: Die Message existiere nicht mehr, da auf dem Smartphone der Präsidentin Auto-Delete („Disappearing Messages“) standardmäßig aktiviert sei. Das automatische Löschen erfolge, um Speicherplatz auf dem Gerät zu sparen.

Für Anjinho ist dieses Vorgehen inakzeptabel und demokratiefeindlich. Ihre Prüfung förderte ein bürokratisches Chaos und mutmaßliche Verschleppungstaktiken zutage. Ihr Team konnte nicht einmal feststellen, ob Macrons Nachricht vor oder nach dem offiziellen Antrag auf Akteneinsicht gelöscht wurde. Ebenso blieb im Dunkeln, ob die Kommission nach Eingang der Anfrage sofort nach der Message suchte oder dies erst über ein Jahr später tat, als sie die Antwort formulierte. Dass solche elementaren zeitlichen Abläufe nicht mehr rekonstruiert werden könnten, sei an sich schon ein schwerwiegendes Problem, moniert die Ombudsfrau.

Schwer wiegt ihr Vorwurf der bewussten Verzögerung: Ganze 15 Monate lang lag der Antrag unberührt im Kabinett von der Leyens. Das Generalsekretariat der Kommission unternahm in dieser Zeit nichts, um die Bearbeitung anzumahnen oder zu überwachen. Erst als der Beschwerdeführer im Juli 2025 formell nachhakte, kam Bewegung in die Sache. Die Argumentation der Kommission, sie habe das Verfahren als „ruhend“ betrachten dürfen, weil der Journalist nach Ablauf der ersten Frist nicht sofort noch einmal auf der Matte gestanden habe, wies Anjinho unter Berufung auf die europäische Rechtsprechung und die EU-Transparenzverordnung zurück.

Die Bürgerbeauftragte fordert Reformen in der Brüsseler Verwaltung. In ihren Empfehlungen verlangt sie, dass alle Textnachrichten zwischen Staats- und Regierungschefs sowie Kommissionsmitgliedern für einen angemessenen Zeitraum verpflichtend aufbewahrt werden, um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen. Sobald ein Informationsfreiheitsersuchen eingehe, müssten die betroffenen Dokumente so lange gesperrt und gesichert werden, bis das Verfahren vollständig abgeschlossen ist. Nur so können unabhängige Kontrollinstanzen wie die Bürgerbeauftragte oder der Europäische Gerichtshof prüfen, ob eine Geheimhaltung rechtmäßig ist. Kurzlebige Chats dürften im Zentrum der europäischen Macht kein Schlupfloch sein, um sich der Rechenschaftspflicht zu entziehen. (jow)

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