Die EU-Kommission will die Zurückweisung von Schutzsuchenden in Drittstaaten vereinfachen. Nach den Brüsseler Planen soll dies künftig unter anderem auch möglich sein, wenn Asylsuchende nur kurz durch einen sicheren Drittstaat gereist sind. Bislang war nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Künftig könne bereits ausreichen, dass die betroffene Person das Land auf der Flucht durchquert habe, bevor sie die EU erreichte, teilte die Brüsseler Behörde mit. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Ein ausreichender Bezug zu einem sicheren Drittstaat soll laut Kommission künftig auf zwei Arten bestehen: Entweder die betroffene Person ist dort auf der Flucht durchgereist – oder das EU-Land hat ein entsprechendes Abkommen mit dem Drittstaat geschlossen. In beiden Fällen könnte eine Rückführung möglich sein. Ausgenommen davon sind unbegleitete Minderjährige. Mit einer Zurückweisung in einen Drittstaat, den die Schutz suchende Person noch nie betreten hat, würde das sogenannte Verbindungskriterium aus dem EU-Recht gestrichen werden.
Bevor ein Mitgliedstaat solche Vereinbarungen abschließt, soll er die Kommission und die anderen EU-Länder informieren. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten eigenständig Regelungen schaffen, die nicht den EU-Standards entsprechen.
Ziel ist es, dass Mitgliedstaaten Asylanträge leichter als unzulässig einstufen können – und Schutzsuchende in Länder zurückschicken, in denen sie bereits effektiven Schutz erhalten könnten. So sollen Verfahren beschleunigt und die nationalen Asylsysteme entlastet werden. Die Kommission betonte dabei, dass Grundrechte und rechtliche Garantien für Antragsteller gewahrt bleiben sollen.
Ob ein Drittstaat als sicher gilt, hängt laut der Brüsseler Behörde unter anderem vom Schutz vor Zurückweisung, vom Zugang zu Asylverfahren und vom Fehlen ernsthafter Gefahren für Leben und Freiheit ab – etwa aufgrund von Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung.
Lange Verfahren und Blockaden sollen vermieden werden
Außerdem schlägt die Kommission vor, dass ein Einspruch gegen die Ablehnung eines Asylantrags künftig nicht mehr automatisch eine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt: Auch wenn Betroffene rechtlich gegen eine Entscheidung vorgehen, könnten sie bereits zurückgeführt werden. Damit sollen lange Verfahren und Blockaden vermieden werden.