Elektronische Fußfesseln nach "spanischem Modell" für Gewalttäter könnten laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schon im kommenden Jahr in ganz Deutschland eingeführt werden. Das erklärte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Durch das "spanische Modell" sollen insbesondere Femizide, Stalking, Gewalt und Bedrohungen etwa durch Ex-Partner verhindert werden. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder hatten die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni gefordert.
Der konkrete Abstand zählt
Für das spanische Modell sind nicht feste Verbotszonen wie beim bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) für die Täter ausschlaggebend, sondern der Abstand zwischen Täter und Opfer ist maßgeblich. Feste Verbotszonen können beispielsweise den Wohnort oder den Arbeitsplatz von Opfern betreffen. Für das spanische Modell führt das Opfer eine GPS-Einheit mit sich und wird darüber informiert, wenn sich der Täter mit Fußfessel absichtlich oder auch unabsichtlich in seiner Nähe befindet. Sowohl das Opfer als auch die Polizei erhalten dann einen Warnhinweis. Hubig will dies Opfern aber nicht vorschreiben. Ihnen werde es "offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht."
Hubig kündigte an, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und skizzierte den weiteren zeitlichen Ablauf: "Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können. Das Gesetz muss nach seiner Verabschiedung noch durch die Länder in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder arbeiten derzeit bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten. Es gibt schon die gemeinsame Überwachungsstelle der Bundesländer in Hessen."
Nicht nur Fußfessel, auch Erhöhung des Strafrahmens
Nicht nur die Fußfesseln sollen Opfer besser schützen, auch sollen Gewaltschutzanordnungen im Kindschaftsrecht verankert werden, um auch Kinder "besser vor einem Gewalt ausübenden Elternteil zu schützen". Und der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll erhöht werden: "Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen." Zusätzlich soll "zum Beispiel die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können", sagte Hubig der SZ.
Seit Anfang dieses Jahres wird eine Fußfessel nach spanischen Modell bereits in einem Fall in Deutschland angewandt. Das Justizministerium Hessen berichtete im Januar, dass die Ex-Frau eines Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat, in Sachsen auf diese Weise geschützt wird. Dem hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) und der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU) zufolge, "[sprechen] die Erfolge in Spanien für sich". Hessen hat Fußfesseln der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, 2024 eingeführt. In dem westdeutschen Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen rund um die Uhr entgegen und bewertet sie im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. Die GÜL soll zukünftig mehr Mittel erhalten, um für die geplanten Gesetzesänderungen gewappnet zu sein. Auch das erklärten die Innenministerinnen und Minister im Juni in Bremerhaven auf ihrer Frühjahrskonferenz.
(kbe)