In dem Absatz „Hightech bei der Katzenklappe und am Futterplatz“ im Artikel „GPS und KI, wieviel Hightech braucht eine Katze?“ fehlt der Hinweis darauf, dass Freigängerkatzen in Berlin gesetzlich vorgeschrieben gechippt sein müssen.
Der Chip enthält eine mit einem Lesegerät ablesbare Nummer, die der Besitzer im zentralen Haustierregister oder bei Tasso oder bei Findefix registrieren lassen muss. Bei diesen Registern sind alle Daten des Tieres und des Besitzers hinterlegt. Es wäre schön, wenn Besitzer freilaufender Katzen das wüßten.
Der durch das Chippen mögliche selektive Zugang zu einem Futterautomaten ist bei Mehrkatzenhaushalten, in denen eine Katze Medikamente, Spezialfutter oder nur eine festgelegte Menge Futter erhalten soll, eine sehr große Hilfe. Auch über diese sinnvolle und gar nicht übertriebene Möglichkeit aufzuklären, ist sehr sinnvoll. Dr. vet. med. Katharina Dralle

vor 2 Tage
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